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Meyer Burger verlängert Brückenfinanzierungsfazilität

Die Meyer Burger Technology AG hat die Unterzeichnung einer Änderungsvereinbarung der durch eine Ad-Hoc-Gruppe von Anleihegläubigern bereitgestellten und am 6. Dezember 2024 bekannt gegebenen Brückenfinanzierungsfazilität bekannt gegeben. Diese werde von einem umfassenden Sicherheitenpaket gestützt, heißt es in einer Mitteilung.

Die Meyer Burger Technology AG hat die Unterzeichnung einer Änderungsvereinbarung der durch eine Ad-Hoc-Gruppe von Anleihegläubigern bereitgestellten und am 6. Dezember 2024 bekannt gegebenen Brückenfinanzierungsfazilität bekannt gegeben. Diese werde von einem umfassenden Sicherheitenpaket gestützt, heißt es in einer Mitteilung.

Die Vereinbarung verlängert das Fälligkeitsdatum aller Tranchen der Fazilität bis zum 14. Februar 2025 und erhöhe deren Gesamtbetrag auf 59,5 Millionen US-Dollar. Zudem erlaube sie Meyer Burger, unverzüglich eine Tranche von 11,2 Millionen US-Dollar abzurufen und sieht zwei weitere, bedingte Teiltranchen in einem Gesamtbetrag von bis zu 22,4 Millionen US-Dollar vor.

Meyer Burger hat im Zuge der Vereinbarung mit der Ad-Hoc-Gruppe von Anleihegläubigern sowie unter Berücksichtigung ihrer strategischen Ziele einen M&A-Prozess mit einem oder potenziell mehreren interessierten Drittkäufern gestartet. Zur Unterstützung des M&A-Prozesses hat Meyer Burger den Angaben nach einen Finanzberater mandatiert. Die Ad-Hoc-Gruppe und Meyer Burger hätten in den vergangenen vier Monaten wesentliche Fortschritte bei einer umfassenden Restrukturierung erzielt, die als Alternative bleibe, falls sich der M&A-Prozess als erfolglos erweist, heißt es weiter.


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