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Mynaric nimmt Verhandlungen über weitere Finanzierung auf

Die Mynaric AG hat eine vorläufige Mitteilung des von ihr beauftragten, unabhängigen deutschen Restrukturierungssachverständigen mit der Auskunft über den weiteren zukünftigen Kapitalbedarf erhalten. Das hat das Unternehmen jetzt selbst mitgeteilt.

Basierend auf dessen vorläufigen Einschätzungen hat die Gesellschaft Verhandlungen mit ihrem Hauptdarlehensgeber, bei dem es sich um mit einer in den USA ansässigen globalen Investmentgesellschaft verbundene Unternehmen handelt, aufgenommen, um die Verlängerung von Überbrückungsdarlehen in Höhe von USD 16,5 Millionen, die am 30. Dezember 2024 fällig werden, sowie die Bereitstellung zusätzlichen Kapitals zur Unterstützung der Produktionssteigerung der Gesellschaft und zur Finanzierung des laufenden Betriebs gemäß dem Restrukturierungsplan zu vereinbaren.

Die Bereitschaft des Darlehensgebers, zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, ist bedingt auf die Einleitung einer finanziellen Restrukturierung nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen. Aus heutiger Sicht des Vorstands der Gesellschaft sei es eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich, dass sich der Darlehensgeber und die Gesellschaft auf die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel zum Zwecke der finanziellen Restrukturierung einigen werden und dass die Gesellschaft ein StaRUG-Verfahren einleiten wird. Falls ein StaRUG-Verfahren eröffnet wird, könnten die Aktionäre ihr Investment in der Gesellschaft ganz oder teilweise verlieren. Falls ein StaRUG-Verfahren nicht eröffnet wird, müsste die Gesellschaft alternative Finanzierungsmöglichkeiten suchen, die im Moment nicht verfügbar oder ersichtlich sind.

In Ermangelung anderer heutiger Finanzierungsmöglichkeiten müsse die Gesellschaft jetzt eine Rückstellung für eventuelle Verbindlichkeiten aus Garantieverpflichtungen in Höhe aller ausstehenden Darlehen gegenüber dem Darlehensgeber, einschließlich Zinsen und einer Ausstiegsgebühr, bilden. Dies führe zu einer vollständigen Aufzehrung des Grundkapitals der Gesellschaft. Daher werde die Gesellschaft zeitnah eine außerordentliche Hauptversammlung gemäß § 92 Aktiengesetz einberufen.

Mit Blick auf die jüngsten Entwicklungen werde die für den 11. Dezember 2024 geplante ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft abgesagt und der Termin verschoben, heißt es in einer Mitteilung. 


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