Annahmefrist für Delisting-Erwerbsangebot hat begonnen
Die Hauptaktionärin der STEMMER IMAGING AG, die Ventrifossa BidCo AG, hat die Angebotsunterlage für das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionärinnen und Aktionäre der STEMMER IMAGING AG zum Erwerb der ausstehenden Aktien, die nicht bereits unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, veröffentlicht. Die Annahmefrist endet am 27. Dezember 2024 um 24:00 Uhr.
Beide Unternehmen hatten am 6. November 2024 eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Die Bieterin hält derzeit rund 83,5 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der STEMMER IMAGING. Der Angebotspreis beträgt 48,00 Euro je Aktie und liegt über dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der STEMMER IMAGING-Aktie während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Delisting-Erwerbsangebots am 6. November 2024. Ferner enthält der Angebotspreis des Delisting-Erwerbsangebots eine Prämie von ca. 52 Prozent auf den Schlusskurs der STEMMER IMAGING AG-Aktie am 19. Juli 2024, dem letzten von dem vorangegangenen Übernahmeangebot der Bieterin unbeeinflussten Handelstag der STEMMER IMAGING AG-Aktie.
Der Vorstand von STEMMER IMAGING AG hat sich im Rahmen der Delisting-Vereinbarung – vorbehaltlich der gesetzlichen Verpflichtungen – verpflichtet, das Delisting zu unterstützen und während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots einen Antrag auf Widerruf der Zulassung sämtlicher STEMMER IMAGING-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtungen würden Vorstand und Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG während der Annahmefrist eine gemeinsame begründete Stellungnahme zu dem Delisting-Erwerbsangebot veröffentlichen, heißt es in einer Pressemitteilung.
Mit der Beendigung der Börsennotierung wird der Handel der STEMMER IMAGING-Aktien im regulierten Markt eingestellt. Dies könne zu einer sehr begrenzten Liquidität und Verfügbarkeit von Marktpreisen für die Aktien der STEMMER IMAGING AG führen. Die Aktionärinnen und Aktionäre haben daher die Möglichkeit, ihre Aktien vor Beendigung der Börsennotierung im regulierten Markt im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots zu verkaufen. Mit der Beendigung der Börsennotierung im regulierten Markt werden zudem einige der umfangreichen finanziellen Berichtspflichten und Kapitalmarktveröffentlichungspflichten von STEMMER IMAGING enden.