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Kleinaktionäre klagen gegen Varta

Angesichts der drohenden Enteignung der Varta-Kleinaktionäre haben einige Anteilseigner Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ihr entschädigungsloser Ausschluss des Bezugsrechts bei der Sanierung des Unternehmens verstoße gegen die Eigentumsgarantie. Das hat die Schutzgemeinschaft der Kleinanleger in München mitgeteilt.

Der Vorstand des angeschlagenen Unternehmens wollte sich nach Angaben eines Sprechers nicht zu der Klage äußern, berichtet dpa. Erfolgreich sind Verfassungsbeschwerden selten. Die Erfolgsquote der vergangenen zehn Jahre lagt laut dem Gericht bei 1,66 Prozent.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers in Karlsruhe ist die Klage der Varta-Kleinaktionäre eingegangen. Der Batteriehersteller befindet sich seit längerer Zeit in finanzieller Schieflage und will im Überlebenskampf die Altaktionäre aus dem Unternehmen drängen (Evertiq berichtete). Ermöglichen soll das das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). In einem StaRUG-Verfahren können die Interessen der Aktionäre ausgehebelt werden. Der Varta-Sprecher sagte weiter, man glaube, mit dem aktuellen Verfahren die beste Lösung für das Unternehmen, seine Mitarbeitenden und Gesamtheit der Gläubigergruppen gefunden zu haben, die der Varta eine Perspektive für die Zukunft gebe.

Angetrieben vom Hauptaktionär Michael Tojner, der 50,1 Prozent der Anteile halte, solle das Kapital des börsennotierten Unternehmens herabgesetzt und danach eine Kapitalerhöhung realisiert werden, an denen die Publikumsaktionäre nicht teilnehmen dürften, kritisierten die Anlegerschützer. Der Großaktionär dürfe hingegen als einziger Altaktionär an der Kapitalerhöhung von Varta teilnehmen. Dieses Vorgehen des Aufsichtsratsvorsitzenden Tojner ist aus Sicht der SdK treuwidrig und aktionärsfeindlich.


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