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Markt |

Mynaric gibt Erhalt von Deficiency Letter der Nasdaq bekannt

Mynaric, Anbieter von industrialisierten, kosteneffizienten und skalierbaren Laserkommunikationsprodukten, hat bekannt gegeben, dass das Unternehmen am 2. Oktober 2024 ein Benachrichtigungsschreiben, einen “Deficiency Letter“, von der Abteilung für Zulassungsvoraussetzungen der Nasdaq Stock Market Inc. erhalten hat. In ihm wird Mynaric mitgeteilt, dass die Kriterien für eine fortgesetzte Börsennotierung an der Nasdaq, einschließlich der Nasdaq Listing Rule 5450, nicht mehr erfüllt sind.

Das Unternehmen habe keinen Marktwert mehr von mindestens 50.000.000 US-Dollar an börsennotierten Wertpapieren vorweisen können. Die Nasdaq habe außerdem festgestellt, dass Mynaric die alternativen Voraussetzungen der Gesamtaktiva und der Gesamteinnahmen für eine weitere Notierung nicht erfüllt.

Der Deficiency Letter hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Notierung der American Depositary Shares von Mynaric, die die Aktien des Unternehmens repräsentieren, die weiterhin unter dem Symbol „MYNA“ gehandelt werden, heißt es in einer Unternehmensmitteilung.

Der Deficiency Letter sieht vor, dass Mynaric gemäß der Nasdaq Listing Rule 5810 eine Frist von 180 Kalendertagen ab dem Datum des Deficiency Letter (bis zum 31. März 2025) hat, um die MVLS-Anforderung wieder zu erfüllen. Während dieses Zeitraums werden die ADS weiterhin an der Nasdaq gehandelt. Die Nasdaq wird bestätigen, dass Mynaric die MVLS-Anforderungen wieder erfüllt, sollte zu irgendeinem Zeitpunkt während dieses Zeitraums der MVLS von Mynaric an mindestens zehn aufeinanderfolgenden Geschäftstagen einen Wert von 50.000.000 US-Dollar oder mehr erreichen.

Sollte Mynaric die MVLS-Anforderungen bis zum 31. März 2025 nicht wieder erfüllen, wird Mynaric von der Nasdaq schriftlich darüber informiert, dass ein Delisting der ADS von Mynaric an der Nasdaq erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt kann Mynaric bei einem Anhörungsgremium gemäß den in den geltenden Nasdaq-Börsenregeln festgelegten Verfahren Einspruch gegen die Entscheidung über die Einstellung der Börsennotierung einlegen. 


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