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Markt |

OHB steht hinter Übernahmeangebot von KKR

Das Management des Bremer Raumfahrtunternehmens OHB steht hinter dem Übernahmeangebot des Finanzinvestors KKR. Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die strategische Partnerschaft mit KKR und empfehlen Aktionären die Annahme des Übernahmeangebots, wie der Konzern in Bremen mitteilte.

Vorstand und Aufsichtsrat des deutschen Raumfahrt- und Technologieunternehmens OHB kommen zu dem Schluss, dass das Übernahmeangebot der Bieterin im Interesse der OHB, ihrer Aktionäre, Mitarbeiter und sonstigen Interessengruppen ist. Vorstand und Aufsichtsrat teilten zudem – vorbehaltlich einer Prüfung des Unternehmensinteresses zum gegebenen Zeitpunkt – die von der Bieterin geäußerte Absicht, nach Vollzug des Angebots eine Einstellung der Börsennotierung anzustreben, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die jeweiligen Gremien haben die Prüfung eigenständig und unabhängig voneinander vorgenommen. Auf Basis der Analyse unter Einbeziehung einer Fairness Opinion ihres Finanzberaters halten Vorstand und Aufsichtsrat die von der Bieterin angebotene Gegenleistung je OHB-Aktie in Höhe von EUR 44,00 in bar für fair, angemessen und attraktiv – sie liegt den Angaben nach 39 Prozent über dem volumengewichteten Xetra-Durchschnittskurs der drei Monate vor Ankündigung des Angebots. Den Aktionären von OHB werde empfohlen, das Angebot der Bieterin anzunehmen.

„In den nächsten Jahren wollen wir unsere Kernkompetenzen als Infrastrukturpartner und im Servicebereich ausbauen und so unseren Kunden und Partnern neue Perspektiven eröffnen. Mit KKR haben wir einen starken Partner an unserer Seite, der für die Umsetzung unserer langfristigen Strategie das notwendige Kapital zur Verfügung stellt. Gleichzeitig behält meine Familie als Mehrheitsaktionärin die dauerhafte Kontrolle“, so Marco Fuchs, Vorstandsvorsitzender der OHB.

Die Familie Fuchs werde keine der im Fuchs-Familienpool gebundenen Aktien im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots verkaufen und folglich auch künftig die Kontrolle über OHB behalten. 


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2024.07.23 01:29 V22.5.13-2