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Markt |

Gigaset stellt Antrag auf Eröffnung von Insolvenzverfahren

Der Vorstand der Gigaset AG hat beschlossen, wegen Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens für die Gigaset AG sowie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung für deren mittelbare Tochtergesellschaft Gigaset Communications GmbH beim zuständigen Amtsgericht Münster zu stellen.

Die Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebstätigkeiten würden unverändert fortgeführt. Ziel sei die nachhaltige Restrukturierung der wirtschaftlichen Basis des Telekommunikationsunternehmens. Der Mittelständler ist nach eigenen Angaben Europas Marktführer für DECT-Schnurlostelefone und stehe auch international mit rund 850 Mitarbeitern und Vertriebsaktivitäten in über 50 Ländern an führender Stelle. 

Der Hintergrund für den Insolvenzantrag sei im Wesentlichen ein unerwarteter und erheblicher Umsatzrückgang im 2. Halbjahr 2023 und somit eine deutlich unter den Planungen liegende Geschäftsentwicklung bei einer anhaltend und sich weiter zuspitzenden schwachen Nachfrage nach Gigaset Produkten sowie eine allgemeinen Kauf- und Konsumzurückhaltung in Deutschland und Europa mit entsprechenden Auswirkungen auf die Unternehmensliquidität. Mit Kapitalgebern geführte Verhandlungen für neues Eigen- bzw. Fremdkapital hätten sich bis zuletzt nicht ausreichend konkretisiert, um den notwendigen Finanzmittelzufluss zur Fortführung der Gigaset außerhalb eines Insolvenzverfahrens abzusichern.

„Gigaset ist es während der letzten Jahre nicht gelungen, den Rückgang im Kerngeschäft mit DECT-Schnurlostelefonen durch die richtigen Weichenstellungen in den neuen Geschäftsbereichen zu kompensieren. Diese ungesunde und einseitige Geschäftsausrichtung und der nunmehr eingetretene unerwartete und erhebliche Umsatzrückgang im 2. Halbjahr 2023 haben zur aktuellen Lage geführt“, sagt Dr. Magnus Ekerot, CEO und Vorstandsvorsitzender der Gigaset AG.


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