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Markt |

HARTING Systems GmbH geht an neue Eigentümer über

Wie die HARTING Technologiegruppe mitteilt, hat sie ihre Tochtergesellschaft, die HARTING Systems GmbH, an die TMP Beteiligungsgesellschaft verkauft. Mit dem Abschluss der Transaktion gehen sämtliche Anteile der HARTING Systems GmbH auf die neuen Eigentümer über.

„Wir haben eine gute Heimat für die Mitarbeitenden und Kunden der HARTING Systems gefunden. Nach zahlreichen Gesprächen, zusammen mit der Geschäftsführung der HARTING Systems GmbH und dem Käufer sind wir überzeugt, dass mit TMP ein kompetenter Partner für eine nachhaltige unternehmerische Entwicklung übernimmt. Zusammen mit dem neuen Geschäftsführer, Dr. Christoph Barth, der über langjährige Erfahrung in der Führung von produzierenden Unternehmen verfügt, sind wir zuversichtlich, dass die HARTING Systems GmbH sich weiterhin erfolgreich entwickeln und wachsen wird“, sagt Philip Harting, CEO der HARTING Technologiegruppe.

„Ich freue mich sehr, meine Managementerfahrungen bei der nachhaltigen Geschäftsentwicklung einzubringen. Gemeinsam mit allen Mitarbeitenden am Standort in Espelkamp streben wir eine erfolgreiche Wachstumsgeschichte an und werden das Geschäft mit Kassenzonen und Warenausgabegeräten in eine erfolgreiche und auch digitale Zukunft führen“, so der designierte Geschäftsführer der neuen HARTING Systems GmbH, Dr. Christoph Barth.

Die HARTING Technologiegruppe will das Kerngeschäft „Industrial Connectivity“ stärker in den Fokus nehmen und sich auf ihre internationale Wachstumsstrategie konzentrieren. Dennoch stehe sie der HARTING Systems GmbH für einen Übergangszeitraum als Service-Partner zur Seite, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch der langjährige Geschäftsführer der HARTING Systems GmbH, Peter Weichert, werde dem Unternehmen weiter zur Verfügung stehen.

Im Zuge der Übernahme würden in den bevorstehenden Monaten die Grundlagen für weiteres profitables Wachstum gelegt. Dazu gehörten auch das Schaffen einer eigenständigen neuen Unternehmensstruktur, einer eigenen Firmenidentität sowie einer Produkt- und Unternehmensmarke.

Beide Parteien haben Stillschweigen über den Kaufpreis vereinbart.


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2024.07.23 01:29 V22.5.13-2