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Markt |

Leoni AG vor Einigung über Sanierungskonzept

Die Leoni AG befindet sich nach eigenen Angaben in fortgeschrittenen Verhandlungen mit ihren Finanzgläubigern und Dipl.-Ing. Stefan Pierer als strategischem Investor über ein finanzielles Sanierungskonzept. Mit einer kurzfristigen Einigung werde gerechnet.

Das Sanierungskonzept werde das Unternehmen wesentlich entschulden und mit frischer Liquidität ausstatten. Bei diesem finanziellen Sanierungskonzept handelt es sich aus Sicht des Vorstandes der Leoni AG um die einzige verbleibende Sanierungslösung. Die Umsetzung des Sanierungskonzepts soll die Finanzierung der Leoni AG auf Basis der derzeitigen Unternehmensplanung bis Ende 2026 sicherstellen und soll unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes erfolgen.

Eine von Stefan Pierer mittelbar gehaltene Gesellschaft würde nach einer vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals der Leoni AG auf 0 Euro im Wege einer Barkapitalerhöhung mit nachfolgendem Sachagio einen Betrag von 150 Millionen Euro gegen Ausgabe neuer Aktien der Leoni AG einbringen. Zusätzlich solle diese Gesellschaft Finanzforderungen gegen die Leoni AG im Volumen von 708 Millionen Euro von deren Finanzgläubigern gegen Einräumung eines Wertaufholungsinstrumentes, das einer wirtschaftlichen Beteiligung von 45 Prozent entspricht, übernehmen und sie im Zuge der Kapitalerhöhung im Wege eines Sachagio in die Leoni AG einbringen. Auf diese Weise werde die Leoni AG um 708 Millionen Euro entschuldet und erhalte 150 Millionen Euro neue Liquidität, heißt es in einer Pressemitteilung.

Im Zuge dieser Kapitalerhöhung, zu der ausschließlich die von Stefan Pierer gehaltene Gesellschaft zugelassen wird, soll diese neue Alleingesellschafterin der Leoni AG werden und die Börsennotierung der Aktien der Leoni AG enden.

Da nicht – so wörtlich - überwiegend wahrscheinlich ist, dass die im Sanierungskonzept vorgesehenen Kapitalmaßnahmen die erforderliche Zustimmung der Hauptversammlung (mindestens 75 Prozent des anwesenden Grundkapitals) erreichen werden und zudem bislang nicht alle Schuldscheingläubiger dem Sanierungskonzept zugestimmt haben, soll das Sanierungskonzept unter Anwendung des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes umgesetzt werden. 

Aufgrund des erreichten Verhandlungsstandes mit sämtlichen Konsortialbanken und einer hinreichenden Zahl an Schuldscheingläubigern könnten die hierfür notwendigen Mehrheiten bereits als gesichert gelten. Ausstehend sei allerdings noch die Zustimmung der Bürgen – die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern sowie der Bund. Ohne sie sei die gesamte Sanierung nicht durchführbar.


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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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