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Markt |

USPTO entscheidet erneut zu Gunsten der VARTA AG

Das United States Patent and Trademark Office (USPTO) hat in einem laufenden Patentstreit zwischen der VARTA AG und dem chinesischen Wettbewerber EVE Energy Co. Ltd. eine wichtige Entscheidung getroffen. Das USPTO Trial and Appeal Board hat zugunsten des deutschen Unternehmens entschieden und hat den Antrag von EVE Energy auf Nichtigkeitserklärung aller Ansprüche des US-Patents 9,496,581 von VARTA zurückgewiesen.

Auch dieses Patent war zuvor von einem anderen Wettbewerber angegriffen worden, mit dem Ergebnis, dass alle Ansprüche in ursprünglicher oder leicht veränderter Form in Kraft geblieben sind. Das Patent '581 deckt Aspekte der erfolgreichen CoinPower®-Microbatterie-Technologie von VARTA ab. Das Patent ist derzeit Gegenstand eines Verletzungsverfahrens in den USA gegen EVE Energy. Die Ergebnisse der Entscheidung des US-Patentamts stärken das Patent und die Wahrscheinlichkeit, dass VARTA den Rechtsstreit gewinnt, erheblich, heißt es dazu in einer Pressemitteilung.

Das Patent '581 ist eines von mehreren Patenten, die VARTAs kleine, wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zellen schützen, die unter dem Markennamen CoinPower verkauft werden. Diese Zellen werden hauptsächlich in hochwertigen True Wireless Stereo Headsets (TWS) verwendet. Die Patente umfassen Batteriegehäuse-, Kontaktierungs- und Fertigungstechnologien, die nach Ansicht von VARTA von EVE Energy verletzt werden.

Dieses Urteil in den USA sei ein weiterer Erfolg für VARTA bei den Bemühungen um den Schutz von F&E-Investitionen und geistigem Eigentum, heißt es von dem Konzern dazu.


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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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