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© Meyer Burger
Markt |

Anlegerschutzverein kritisiert Meyer Burger für angebliche Verletzung von Aktionärsrechten

Der Schweizerische Anlegerschutzverein kritisiert die Meyer Burger Technology AG für die angebliche Verletzung von Aktionärsrechten und fordert die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen.

Das Protokoll der Generalversammlung vom 4. Mai 2021 sei erst auf öffentlichen Druck hin und mit einer Verzögerung von über zwei Monaten am 9. Juli 2021 veröffentlicht worden. Die auf der Generalversammlung gestellten Aktionärsfragen seien bis heute nicht adäquat beantwortet worden. Dies wiege insbesondere deshalb schwer, da am 16. Juni 2021 eine Fremdkapitalfinanzierung in Höhe von 185 Millionen Euro abgeschlossen worden ist, am 2. Juli 2021 eine 80 Millionen CHF Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital durchgeführt wurde und eine 145 Millionen Euro Wandelanleihe begeben wurde. Diese Transaktionen seien ohne Wissen des Marktes über die an der Generalversammlung von Aktionären erfragten Tatsachen durchgeführt worden, so der Schweizerische Anlegerschutzverein. Meyer Burger weist sämtliche vorgebrachten Vorwürfe zurück und fordert den Anlegerschutzverein auf, sein ruf- und geschäftsschädigendes Verhalten einzustellen. Meyer Burger behalte sich rechtliche Schritte vor. Entgegen des Vorwurfs des Vereins habe die 21. Ordentliche Generalversammlung von Meyer Burger am 4. Mai 2021 unter Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen und Corporate Governance Regeln stattgefunden. Alle Beschlüsse der Generalversammlung seien am selben Tag ad hoc publiziert worden. Das Notariats-Protokoll sei am 16. Juni 2021 auf der Website von Meyer Burger veröffentlicht worden. Sämtliche der Gesellschaft unmittelbar vor der Generalversammlung zugestellten Fragen und Antworten seien im Wortlaut im Anhang zum Protokoll der Generalversammlung wiedergegeben worden. Letzteres sei am 9. Juli 2021 auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht worden. Auch der Vorwurf einer angeblichen Ungleichbehandlung von Aktionären im Rahmen der jüngsten Privatplatzierung neuer Aktien und einer Wandelanleihe sei falsch. Es habe insbesondere keine Bevorzugung des namentlich erwähnten Aktionärs Sentis Capital Cell 3 PC stattgefunden. Am 12. Juli 2021 hatte die Sentis Capital Cell 3 PC öffentlich über Veränderungen ihrer Beteiligungsquote an Meyer Burger informiert und bekanntgegeben, anlässlich der jüngsten Kapitalmaßnahmen von Meyer Burger weder für die Aktienplatzierung noch für die Wandelanleihe eingeladen worden zu sein.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
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