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© Renesas Electronics
Markt |

Grünes Licht für Übernahme von Dialog durch Renesas

Das Bundeskartellamt hat grünes Licht für das Vorhaben der japanischen Renesas Electronics Corporation gegeben, den britischen Chip-Entwickler Dialog Semiconductor zu übernehmen. Neben zahlreichen anderen Halbleiter-Produkten betreffe das Vorhaben insbesondere den Bereich des Angebots von Mikrocontrollern für die Automobilwirtschaft, heißt es von dem Amt weiter.

„Renesas verfügt in Teilbereichen bereits über eine starke Marktstellung beim Angebot von Halbleiterchips für die Automobilindustrie. Die Befragungen von zahlreichen Automobilherstellern und deren Zulieferern haben zwar die starke Position von Renesas insbesondere im Bereich des Angebots von Microcontrollern bestätigt. Für die Automobilindustrie existieren hier aber auch zukünftig ausreichende alternative Beschaffungsquellen. Produkte von Dialog werden teilweise auch von der Automobilindustrie nachgefragt. Es kommt allerdings nur in Teilbereichen zu Überschneidungen mit dem Produktportfolio von Renesas und auch in diesen Bereichen sind auch weiterhin leistungsfähige alternative Anbieter im Markt aktiv“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Die Untersuchungen hätten keine wettbewerblichen Bedenken hinsichtlich einer möglichen Integration der sich ergänzenden Produktpalletten der beiden Unternehmen erkennen lassen, sagt Mundt. Renesas zählt neben zwei ähnlich starken und einigen weiteren Anbietern derzeit zu den führenden Herstellern von Microcontrollern für die Automobilindustrie. Diese Produkte werden unter anderem für Steuergeräte von ABS, Airbag, Fensterhebern oder Kombiinstrumenten eingesetzt. Der Absatzschwerpunkt von Dialog liege hingegen derzeit im Bereich der Halbleiter für Verbraucher- und Kommunikationsanwendungen. Im Automobilbereich ist Dialog zumindest bislang nur in geringem Umfang tätig und biete hier hauptsächlich Lösungen für das Power-Management diverser komplexerer Halbleiter an. Das zusammengeschlossene Unternehmen werde sich auch in diesen Produktbereichen weiterhin dem Wettbewerbsdruck einer Anzahl leistungsfähiger, alternativer Anbieter ausgesetzt sehen. Aus diesem Grund könne auch die Gefahr negativer wettbewerblicher Auswirkungen des Vorhabens ausgeschlossen werden, so das Bundeskartellamt.

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2024.03.15 14:25 V22.4.5-2
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