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Markt |

Akasol und Borgwarner unterzeichnen Vereinbarung zur Fusion

Die AKASOL AG sowie BorgWarner Inc. und die Blitz F21-842 AG (künftig: ABBA BidCo AG), eine Tochtergesellschaft der BorgWarner Inc. haben ein Business Combination Agreement unterzeichnet, um eine strategische Partnerschaft einzugehen.

Die strategische Partnerschaft biete AKASOL die Möglichkeit, unter Nutzung der globalen Plattform von BorgWarner die ambitionierte Wachstumsstrategie im Elektromobilitätsumfeld umzusetzen und die Marktposition für Batteriesysteme weiter zu stärken, heisst es in einer Stellungnahme. Dabei soll AKASOL eigenständig und unter der Marke AKASOL weitergeführt werden. Der Vorstand um Sven Schulz und Carsten Bovenschen, sowie alle Gründer werden dem Unternehmen erhalten bleiben und das Unternehmen weiterentwickeln. Darüber hinaus haben AKASOL und BorgWarner in dem Business Combination Agreement wichtige Eckpunkte der Partnerschaft vereinbart, die die Interessen der Kunden und Mitarbeiter von AKASOL sichern. Nach Unterzeichnung des Business Combination Agreement hat die Blitz F21-842 AG (künftig: ABBA BidCo AG) die Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären der AKASOL im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche ausstehenden auf den Inhaber lautenden Stückaktien der AKASOL gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von 120,00 EUR je AKASOL-Aktie zu erwerben. Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 23,4 Prozent auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate vor der Ankündigung, einer Prämie von 44,2 Prozent auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten sechs Monate vor der Ankündigung sowie einer erheblichen Prämie auf das von Bloomberg ermittelte Analystenkursziel im Median von EUR 99,00, jeweils bezogen auf den 12. Februar 2021. Sven Schulz (über die Schulz Group GmbH) sowie die weiteren Gründer von AKASOL, die gemeinsam über einen Aktienanteil von rund 59,4 Prozent verfügen, haben bereits unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen unterzeichnet. Die Durchführung setzt eine Mindestannahmequote von 50 Prozent plus einer Aktie sowie die Erfüllung weiterer üblicher Vollzugsbedingungen voraus, darunter regulatorische Freigaben. Vorstand und Aufsichtsrat von AKASOL befürworten das Angebot und unterstützen die strategische Partnerschaft. Vorbehaltlich der sorgfältigen Prüfung der Angebotsunterlage und der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen gehen Vorstand und Aufsichtsrat von AKASOL davon aus, in ihrer begründeten Stellungnahme den Aktionären des Unternehmens zu empfehlen, das Angebot anzunehmen.

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2024.04.26 09:38 V22.4.33-1
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