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Amtsgericht erlässt euromicron AG in Insolvenz Prüfung
Die euromicron AG in Insolvenz wird von einer Prüfung durch einen Abschlussprüfer befreit. Das hat das Unternehmen jetzt mitgeteilt.
Auf Antrag der euromicron AG in Insolvenz hat das Amtsgericht Frankfurt am Main - Registergericht - beschlossen, dass die euromicron AG in Insolvenz von der Pflichten zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch einen Abschlussprüfer gemäß § 270 Abs. 3 AktG und von der Pflicht zur Prüfung eines Konzernjahresabschlusses und Konzernlageberichts durch einen Abschlussprüfer i.S.d. § 316 Abs. 2 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 befreit wird.