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© tom schmucker dreamstime.com
Markt |

Euromicron beantragt Schutzschirmverfahren

Der Vorstand der euromicron AG hat nach umfassender Prüfung aller bestehenden Optionen entschieden, beim zuständigen Amtsgericht Offenbach am Main einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens zu stellen. Das schreibt das Unternehmen in einer kurzen Mitteilung.

Das vorläufige Eigenverwaltungsverfahren solle sich dabei ausschließlich auf die Holding euromicron AG beziehen. Alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften würden nicht am Schutzschirmverfahren teilnehmen und würden nach gegenwärtigem Stand ihren operativen Geschäftsbetrieb fortführen. Nachdem Gespräche über einen Überbrückungskredit oder andere liquiditätsstützende Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung des Konzerns gescheitert sind, ist die positive Fortführungsprognose entfallen und damit die Gesellschaft überschuldet. Inzwischen sind Gespräche mit einem strategischen Investor zur Übernahme der operativen Tochtergesellschaften angelaufen. Der Investor hat hierzu inzwischen ein Erwerberkonzept vorgelegt und strebt eine Verwertungsvereinbarung mit den finanzierenden Banken und Avalgebern an.

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2024.04.26 09:38 V22.4.33-1
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