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© Broadcom
Markt |

EU-Kommission leitet Untersuchung gegen Broadcom ein

Die Europäische Kommission hat ein förmliches kartellrechtliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu bewerten, ob Broadcom den Wettbewerb durch Ausschließlichkeitspraktiken entgegen der EU-Regeln beschränkt. Die Kommission gedenkt, während der Untersuchung einstweilige Maßnahmen in Bezug auf den TV- und den Modem-Chipsätze-Markt zu verhängen.

„Wir gehen davon aus, dass Broadcom vertragliche Beschränkungen für den Ausschluss seiner Wettbewerber vom Markt eingeführt hat. Dies würde die Broadcom-Kunden und letztlich die Endverbraucher daran hindern, von Auswahl und Innovation zu profitieren. Wir gedenken auch, dem Verhalten von Broadcom bereits während unserer Untersuchung Einhalt zu gebieten, um dem Risiko eines ernsten, nicht wieder gutzumachenden Schadens für den Wettbewerb vorzubeugen“, erläutert die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Die Europäische Kommission habe diese Art von Maßnahmen seit fast 20 Jahren nicht mehr ergriffen, schreibt die Nachrichtenagentur reuters. Die EU-Exekutive wolle die nationalen Wettbewerbsbehörden diese Woche über die möglichen vorläufigen Maßnahme informieren, bevor sie eine formelle Entscheidung treffe und das Unternehmen informiere. Die EU-Wettbewerbsbehörden haben die Broadcom-Untersuchung im Juni eingeleitet und dem Unternehmen zu diesem Zeitpunkt Einzelheiten über die Notwendigkeit einer einstweiligen Maßnahme mitgeteilt, um den Markt vor "irreparablen Schäden" zu schützen, wie es heißt. Da die Schwelle hoch ist, um zu beweisen, dass die Praxis eines Unternehmens den Marktwettbewerb nachhaltig schädigen würde, seien derartige einstweilige Maßnahmen selten.

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2024.03.15 14:25 V22.4.5-1
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