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HARTING begrüßt Gerichtsentscheid zu Patentrechtsverletzung

Das Landgericht Düsseldorf hat im Streit um eine Patentrechtsverletzung die Rechtsauffassung der HARTING Technologiegruppe bestätigt. „Wir freuen uns über die aktuelle Entscheidung des Landgerichts“, so CEO Philip Harting.

Bereits im Mai 2019 war der Rechtsbestand des HARTING-Streitpatents vom Deutschen Patent- und Markenamt bestätigt worden. Auf einen Einspruch eines deutschen Wettbewerbers gegen das HARTING-Streitpatent hielt das Deutsche Patent- und Markenamt das Streitpatent in einem geringfügig beschränkten Umfang aufrecht und wies den Einspruch im Übrigen zurück. Gleichwohl hatte der Wettbewerber die beanstandeten Produkte weiterverkauft. Mit der einstweiligen Verfügung nutzte HARTING die Möglichkeit, seine Rechte bereits vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu schützen. „Wir waren gezwungen zu handeln, nachdem der Wettbewerber die Entscheidung des DPMA nicht respektiert hat“, erklärt Harting weiter. HARTING hatte deshalb eine gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren beantragt. Bereits im Oktober 2018 hatte HARTING den deutschen Wettbewerber wegen der Verletzung von Schutzrechten der gleichen Patent-Familie verklagt. Die jetzige Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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