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© tom_schmucker dreamstime.com
Markt |

Millionenstrafe gegen Infineon muss neu überprüft werden

Die von der EU-Kommission verhängten Kartellbußen gegen den deutschen Chiphersteller Infineon müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs erneut geprüft werden. Das untergeordnete EU-Gericht müsse jetzt genau untersuchen, ob die Millionenstrafe verhältnismäßig sei. Zu diesem Schluss sind die Luxemburger Richter gekommen.

Diese Prüfung sei vorher versäumt worden. Die EU-Kommission als oberste europäische Wettbewerbsbehörde hatte 2014 eine Strafe in Höhe von 138 Millionen Euro gegen vier Chiphersteller wegen illegaler Absprachen verhängt. Dabei ging es neben Infineon auch um Samsung, Renesas und Philips. Die Unternehmen hatten demnach sensible Informationen ausgetauscht, auch zu Preisen und Vertragsverhandlungen. Dabei ging es um Smartcard-Chips, die in Bankkarten oder Handys eingesetzt wurden. Das vorinstanzliche EU-Gericht hatte die Strafen 2016 bestätigt. Infineon musste mit rund 82,8 Millionen Euro den größten Anteil zahlen. Infineon hielt jedoch dagegen, dass das EU-Gericht nur wenige der von der EU-Kommission festgestellten rechtswidrigen Kontakte überprüft habe. Philips legte ebenfalls Beschwerde ein. Das EU-Gericht müsse nun gegebenenfalls prüfen, ob die EU-Kommission die verbleibenden Kontakte von Infineon nachweisen könne, befanden die EuGH-Richter. Im Falle von Philips wurde die verhängte Kartellbuße bestätigt.

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2024.03.28 10:16 V22.4.20-1
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