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© tom_schmucker dreamstime.com
Markt |

Bundespatentgericht weist Klage von Everlight Electronics zurück

Das deutsche Bundespatentgericht hat den Rechtsbestand des deutschen Teils von Nichias YAG-Patent EP 936 682 (DE 697 02 929) vollumfänglich bestätigt. Infolgedessen hat das Gericht die Nichtigkeitsklage der Everlight Electronics Europe GmbH der deutschen Tochtergesellschaft des taiwanesischen LED Herstellers Everlight Electronics Co., Ltd. insgesamt abgewiesen.

Das Urteil des Bundespatentgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Everlight Taiwan hatte bereits erfolglos Nichia und ihr YAG-Patent mit einer ersten Nichtigkeitsklage angegriffen. Sie war durch den deutschen Bundesgerichtshof ebenfalls vollumfänglich abgewiesen worden. Der Streitwert der Nichtigkeitsklage wurde vom Bundespatentgericht mit 7,3 Millionen Euro festgesetzt. Damit hat das Gericht den Streitwert erheblich gegenüber dem durch Everlight Europe angeregten Streitwert von nur 2,5 Millionen Euro erhöht. Auch diese Streitwertfestsetzung ist noch nicht endgültig und kann im Rahmen einer Berufung angegangen werden. Das Gericht begründete die Streitwertfestsetzung unter Bezugnahme auf die Bedeutung des Rechtsbestands von Nichias YAG-Patent für die entsprechenden, gegenwärtig in Deutschland noch anhängigen Verletzungsklagen und die Gesamtsumme der Einzelstreitwerte aus diesen Verletzungsverfahren.

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2024.04.26 09:38 V22.4.33-1