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Markt |

EC ergreift Schutzmaßnahmen im Interesse europäischer Unternehmen

Nach der Zustimmung der europäischen Staats- und Regierungschefs hat die Europäische Kommission Schritte unternommen, um die Interessen der in Iran investierenden Unternehmen zu wahren.

Man werde weiterhin am gemeinsamen umfassenden Aktionsplan – der Atomvereinbarung mit Iran – festhalten, heißt es in einer Pressemitteilung. Am 8. Mai hatte US-Präsident Trump angekündigt, sich aus der Atomvereinbarung mit dem Iran zurückzuziehen und sämtliche früher gegenüber dem Land verhängte und infolge des Abkommens aufgehobene Sanktionen wieder einzusetzen. Die wiedereingeführten US-Sanktionen sollen nach einer Abwicklungsfrist für bestehende Geschäfte, die im Falle einiger Sanktionen 90 Tage (d. h. bis 6. August 2018) und bei den übrigen Sanktionen 180 Tage (bis 4. November 2018) beträgt, wirksam werden. Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, erklärte dazu: "In Sofia haben wir europäische Einheit demonstriert. Solange die iranische Regierung ihre Verpflichtungen einhält, wird sich natürlich auch die EU – einer der 'Architekten' – an die Vereinbarung halten, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen einstimmig ratifiziert wurde und die von wesentlicher Bedeutung für die Erhaltung des Friedens in der Region und weltweit ist. Die amerikanischen Sanktionen werden allerdings nicht ohne Folgen bleiben. Daher haben wir, die Kommission und die Europäische Union, die Pflicht, alles zu tun, um die europäischen Unternehmen zu schützen, vor allem die KMU." Die Europäische Union wird am Atomabkommen mit Iran festhalten und es uneingeschränkt umsetzen, solange der Iran seine Verpflichtungen ebenfalls einhält. Die Ankündigung der Vereinigten Staaten, sich aus dem Atomabkommen zurückzuziehen, und ihre Entscheidung, erneut Sanktionen zu verhängen, könne sich negativ für die europäischen Unternehmen auswirken, die mit dem unterzeichneten Abkommen im Rücken in gutem Glauben im Iran investiert hätten. Die Aufhebung der Nuklearsanktionen ist ein wesentlicher Bestandteil der Atomvereinbarung. Die Europäische Kommission will die Auswirkungen der US-amerikanischen Sanktionen auf europäische Unternehmen abfedern und Maßnahmen ergreifen, um den seit der Aufhebung der Sanktionen aufkeimenden Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Iran zu unterstützen. Dies könne nur mit einer Kombination von Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene erreicht werden. Beschlüsse
  • Einleitung des förmlichen Verfahrens zur Aktivierung des „Blocking Statute“ durch Aktualisierung der Liste mit US-amerikanischen Sanktionen gegen Iran, die in seinen Anwendungsbereich fallen. Das „Blockadestatut“ verbietet Unternehmen aus der EU, sich an die US-Sanktionen gegen Iran zu halten und räumt ihnen für den Fall, dass sie durch die Sanktionen Schaden erleiden, die Möglichkeit ein, Entschädigung von der verursachenden Person zu verlangen. Außerdem werden Urteile ausländischer Gerichte, die zur Durchsetzung der US-Sanktionen verhängt werden, in der EU nicht anerkannt. Die Rechtsvorschrift soll noch vor dem 6. August 2018 in Kraft treten, wenn die ersten US-Sanktionen wirksam werden.
  • Einleitung des förmlichen Verfahrens zur Beseitigung von Hindernissen für EIB-Finanzierungen in Iran unter der EU-Haushaltsgarantie. Dadurch kann die EIB EU-Investitionen in Iran unterstützen, was sich insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen positiv auswirken dürfte. Alle einschlägigen Vorschriften und Verfahren werden auf individuelle Finanzoperationen angewandt.
Sobald der Vorschlag vorliegt, haben das Europäische Parlament und der Rat zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben, bevor er geltendes Recht wird. Dieser Zeitraum kann verkürzt werden, wenn beide Organe vor Ablauf der Frist ihre Zustimmung signalisieren. Das Verfahren kann beendet werden, wenn die Verabschiedung der Maßnahmen durch eine Änderung der politischen Lage nicht länger gerechtfertigt ist.

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2024.03.15 14:25 V22.4.5-1
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