Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
© tom schmucker dreamstime.com
Markt |

Kommission verhängt Geldbuße von EUR 997 Mio. gegen Qualcomm

Die Europäische Kommission hat gegen Qualcomm eine Geldbuße von EUR 997 Millionen wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung im Sektor der LTE-Basisband‑Chipsätze verhängt.

Qualcomm hat Konkurrenten am Wettbewerb auf diesem Markt gehindert, indem das Unternehmen hohe Zahlungen an einen wichtigen Kunden geleistet hat, unter der Bedingung, dass dieser nicht bei der Konkurrenz kauft. Dies verstößt gegen die EU-Kartellvorschriften. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Qualcomm hat Konkurrenten in rechtswidriger Weise mehr als fünf Jahre lang vom Markt für LTE-Basisband-Chipsätze ausgeschlossen und damit seine marktbeherrschende Stellung gefestigt. Qualcomm hat Milliarden von US-Dollar an Apple gezahlt, damit Apple nicht bei der Konkurrenz kauft. Bei diesen Zahlungen handelte es sich nicht einfach um Preisnachlässe - sie wurden unter der Bedingung geleistet, dass Apple in sämtlichen iPhone- und iPad-Geräten ausschließlich Qualcomm-Chipsätze verwendet. Damit konnte kein Konkurrent, gleich wie gut seine Produkte waren, Qualcomm auf diesem Markt herausfordern. Durch das Verhalten von Qualcomm wurden Verbrauchern und anderen Unternehmen mehr Auswahl und Innovation vorenthalten - und das in einem Sektor mit riesiger Nachfrage und enormem Potenzial für innovative Technologien. Da dies gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt, haben wir den heutigen Beschluss gefasst." Basisband-Chipsätze ermöglichen die Verbindung von Smartphones und Tablets mit zellularen Netzwerken und werden sowohl für die Stimm- als auch für die Datenübertragung genutzt. LTE-Basisband-Chipsätze entsprechen dem 4G-/LTE-Standard (Long Term Evolution Standard). Qualcomm ist mit Abstand der weltgrößte Anbieter von Basisband-Chipsätzen. Allerdings sind noch andere Chiphersteller auf diesem Markt tätig: Vor allem Intel (der größte Anbieter von Chipsätzen für Computer) versucht, Qualcomm herauszufordern und mit dem Unternehmen zu konkurrieren. Schon lange Zeit war Apple als bedeutender Hersteller von Smartphones und Tablets einer der Hauptabnehmer von LTE-Basisband-Chipsätzen. 2011 verpflichtete sich Qualcomm in einer Vereinbarung mit Apple, erhebliche Zahlungen dafür zu leisten, dass Apple in seinen iPhone- und iPad-Geräten ausschließlich Qualcomm-Chipsätze verwendet. 2013 wurde die Geltungsdauer der Vereinbarung bis Ende 2016 verlängert. Der Vereinbarung zufolge hätte Qualcomm diese Zahlungen eingestellt, wenn Apple ein Gerät mit dem Chipsatz eines Konkurrenten auf den Markt gebracht hätte. Darüber hinaus hätte Apple während des größten Teils der Geltungsdauer der Vereinbarung im Fall eines Anbieterwechsels einige der in der Vergangenheit erhaltenen Zahlungen zurückerstatten müssen. Damit wurden Qualcomms Konkurrenten daran gehindert, in einen wirksamen Wettbewerb um das beträchtliche Geschäft mit Apple zu treten. Ihnen wurden außerdem geschäftliche Möglichkeiten mit anderen Kunden vorenthalten, die sich vielleicht ergeben hätten, wenn sie sich Apple als Kunden gesichert hätten. Interne Unterlagen belegen, dass Apple ernsthaft in Erwägung zog, in Bezug auf einen Teil seiner Basisband-Chipsätze zu Intel zu wechseln. Die von Qualcomm gestellte Ausschließlichkeitsbedingung war ein wesentlicher Faktor dafür, dass Apple sich entschied, einen Anbieterwechsel bis zum Ablauf der Vereinbarung aufzuschieben. Im September 2016, als das Ende der Geltungsdauer der Vereinbarung nahte und die Kosten eines Wechsels trotz der darin enthaltenen Bedingungen begrenzt waren, begann Apple, einen Teil seines Bedarfs an Basisband-Chipsätzen von Intel zu beziehen. Die Vorgehensweisen von Qualcomm stellen einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt der LTE-Basisband-Chipsätze durch die Verhinderung eines Leistungswettbewerbs dar. Eine marktbeherrschende Stellung als solche ist nach den EU-Kartellvorschriften nicht rechtswidrig. Allerdings tragen marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung und dürfen ihre starke Marktstellung nicht dadurch missbrauchen, dass sie den Wettbewerb auf dem von ihnen beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken. Dem Beschluss zufolge hat Qualcomm im Untersuchungszeitraum (d. h. mindestens von 2011 bis 2016) eine beherrschende Stellung auf dem weltweiten Markt für LTE-Basisband-Chipsätze eingenommen, in erster Linie durch seine sehr hohen Marktanteile von mehr als 90 % während des größten Teils dieses Zeitraums. Der Markt ist außerdem durch hohe Zutrittsschranken geprägt. Dazu zählen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die ein Anbieter tätigen muss, bevor er LTE-Chipsätze auf den Markt bringen kann, und verschiedene Schranken im Zusammenhang mit Qualcomms Rechten des geistigen Eigentums. Gestützt auf eine Vielzahl von qualitativen und quantitativen Belegen gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass sowohl die Verbraucher als auch der Wettbewerb durch das Verhalten von Qualcomm beeinträchtigt wurden. Die in diesem Fall verhängte Geldbuße von EUR 997'439'000 EUR trägt der Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung Rechnung und zielt darauf ab, die Marktteilnehmer in Zukunft von solchen wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen abzuhalten. Der Betrag entspricht 4.9 Prozent des Umsatzes von Qualcomm im Jahr 2017.

Anzeige
Anzeige
Weitere Nachrichten
2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
Anzeige
Anzeige