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© evertiq
Markt |

Übernahme von NXP durch Qualcomm unter Auflagen genehmigt

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des niederländischen Unternehmens NXP durch das US-amerikanische Unternehmen Qualcomm nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt.

Die Genehmigung ist allerdings an die Bedingung geknüpft, dass Qualcomm seinen Verpflichtungszusagen uneingeschränkt nachkommt. Beide Unternehmen sind wichtige Akteure in der Halbleiterindustrie. Dem Beschluss war eine eingehende Prüfung der vorgeschlagenen Übernahme von NXP durch Qualcomm vorangegangen. Mit ihren äußerst komplementären Produkten verfügen Qualcomm und NXP über eine beherrschende bzw. starke Stellung auf dem Markt und über umfassende Rechte des geistigen Eigentums, die für Smartphone-Hersteller von Bedeutung sind. So entwickelt und vertreibt Qualcomm in erster Linie Basisband-Chipsätze für Smartphones. Über diese Chips lassen sich Smartphones mit Mobilfunknetzen verbinden. NXP vertreibt mehrere Arten von Halbleitern für Smartphones. Diese Chips ermöglichen eine Konnektivität geringer Reichweite und werden insbesondere eingesetzt, um sichere Zahlungstransaktionen über Smartphones zu ermöglichen. Auch verfügen beide Unternehmen über zahlreiche Rechte des geistigen Eigentums, darunter standardessenzielle und nicht standardessenzielle Patente im Bereich der NFC-Chips. Die Kommission hatte wettbewerbsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den angemeldeten Zusammenschluss. So hätte das zusammengeschlossene Unternehmen sowohl die Fähigkeit als auch den Anreiz gehabt, durch eine Erhöhung der Lizenzgebühren oder die vollständige Einstellung der Lizenzierung von MIFARE anderen Anbietern den Zugang zur MIFARE-Technologie zu erschweren. Das zusammengeschlossene Unternehmen wäre ferner auch in der Lage gewesen, die Interoperabilität zwischen Basisband-Chipsätzen einerseits und den Produkten von Gegenspielern andererseits zu verringern. Dadurch hätten die Gefahr bestanden, dass Wettbewerber vom Markt verdrängt werden. Auch wären die umfangreichen Portfolios an Rechten des geistigen Eigentums der beiden Unternehmen im Bereich der NFC-Technologie zusammengelegt worden, was dem zusammengeschlossenen Unternehmen mehr Verhandlungsmacht eingeräumt hätte. Um diese wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, hat Qualcomm angeboten, über einen Zeitraum von acht Jahren Lizenzen für die MIFARE-Technologie und -Marken von NXP zu Bedingungen zu vergeben, die mindestens genauso attraktiv sind wie heute. Bei den Bedenken hinsichtlich der Interoperabilität hat Qualcomm zugesagt, über einen Zeitraum von acht Jahren dasselbe Maß an Interoperabilität der eigenen Basisband-Chipsätze und der von NXP übernommenen NFC- und SE-Produkte mit ähnlichen Produkten anderer Unternehmen zu gewährleisten. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass der vorgeschlagene Zusammenschluss in der durch die Verpflichtungszusagen geänderten Form keinen Anlass mehr zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt. Die Genehmigung der Kommission ist an die Bedingung geknüpft, dass die Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllt werden.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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