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Markt |

EK genehmigt Beihilfen für Airbus X6 Hubschrauber

Die Europäische Kommission hat die deutsch-französischen Beihilfen in Höhe von EUR 377 Mio. für die Entwicklung des schweren Hubschraubers Airbus X6 geprüft und genehmigt.

„Die deutsch-französische Fördermaßnahme wird beträchtliche private Investitionen nach sich ziehen, sodass eine neue Generation innovativer schwerer Hubschrauber zur Marktreife gebracht wird, ohne dass der Wettbewerb übermäßig verfälscht würde“, so die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. Laut einer Stellungnahme der Kommission sei die Entwicklung des Hubschraubers X6 so komplex, dass das Projekt mit hohen Risiken verbunden sei und der Investitionsbedarf die Finanzierungsmöglichkeiten von Airbus übersteige. Deshalb werden für die Entwicklung des Hubschraubers X6 sowohl Deutschland als auch Frankreich staatliche Beihilfen bereitstellen. Die Gesamtförderung beläuft sich auf EUR 377 Mio., die über einen Zeitraum von acht Jahren in Form rückzahlbarer Vorschüsse gewährt werden (EUR 47,25 Mio. von Deutschland und EUR 330 Mio. von Frankreich). Airbus wird im Rahmen des Projekts Forschung, Entwicklung und Innovation betreiben, um den schweren Hightech-Zivilhubschrauber – einen zweimotorigen, spritsparenden Hubschrauber X6, mit einem größeren Aktionsradius als aktuelle Vergleichsmodelle – zu entwickeln. Der Hubschrauber soll den Zugang zu Plattformen auf hoher See erleichtern und für Rettungseinsätze und humanitäre Maßnahmen geeignet sein. Das Vorhaben steht uneingeschränkt mit den Zielen der Leitinitiative der Strategie Europa 2020 für eine Innovationsunion im Einklang. Die Kommission hat festgestellt, dass:
  • die Förderung dieses Vorhabens weitere Investitionen in einem Markt mobilisieren wird, der in den kommenden zehn Jahren wachsen dürfte und in dem auch Wettbewerber weiterhin investieren, um neue Produkte zur Marktreife zu führen;
  • eine Durchführung des Hubschrauberprojekts X6 ohne öffentliche Unterstützung sehr unwahrscheinlich ist, weil das Vorhaben aufgrund seiner überaus ehrgeizigen Anforderungen in Bezug auf Forschungs- und Innovationsbedarf mit äußerst hohen systemischen und außergewöhnlichen Risiken verbunden ist und zudem sehr hohe Anfangsinvestitionen erfordert.

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2024.04.26 09:38 V22.4.33-1
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