Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
© lavitreiu dreamstime.com
Markt |

EU-Kommission leitet Untersuchung ein

Infolge der vorgeschlagenen öffentlichen Finanzierung des Jaguar Land Rover-Werks in Nitra (Slowakei) in Höhe von EUR 125 Mio. hat die Europäische Kommission eine eingehende Untersuchung eingeleitet.

„Die Förderung des Wirtschaftswachstums durch öffentliche Investitionen ist eine gute Sache. Allerdings müssen wir schädlichen Subventionswettläufen zwischen Mitgliedstaaten entgegen wirken. Die Kommission wird sorgfältig prüfen, ob die geplante slowakische Unterstützung für die Investitionen von Jaguar Land Rover in Nitra wirklich notwendig ist, auf das Minimum begrenzt wird, den Wettbewerb behindert oder dem Zusammenhalt in der EU abträglich ist“, erklärt die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager. Bei Jaguar Land Rover handelt es sich um einen großen Fahrzeughersteller im Eigentum von Tata Motors Limited India. Jaguar Land Rover investiert EUR 1,4 Mrd. in eine Produktionsanlage in der Region Nitra (Slowakei), einer Region, die für Regionalbeihilfen nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen in Betracht kommt. Das Werk würde jährlich 150'000 Autos herstellen. Im Mai 2016 meldete die Slowakei ihre Pläne zur Gewährung von EUR 125 Mio. an öffentlicher Unterstützung für das Vorhaben an, was der Beihilfehöchstintensität für ein derartiges Projekt entspricht. Vor allem bezweifelt die Kommission in dieser Phase, dass die Maßnahme Anreize für private Investitionen schaffen wird. Es muss weiter geprüft werden, ob die Investitionsentscheidung von Jaguar Land Rover aufgrund anderer strategischer Überlegungen als die an Auflagen gebundene Beihilfe in Höhe von EUR 125 Mio. getroffen wurde. Darüber hinaus macht die Slowakei geltend, dass die Investition ohne die Beihilfe außerhalb der Europäischen Union in Mexiko getätigt würde. Die Kommission hat jedoch weiteren Hinweisen nachzugehen, denen zufolge die Beihilfe in Höhe von EUR 125 Mio. Jaguar Land Rover zur Investition in der Slowakei anstelle in einem anderen Mitgliedstaat veranlasste. Sollte sich dies bewahrheiten, hätte die Maßnahme eine kohäsionsabträgliche Wirkung in der EU, die den Leitlinien zufolge nicht zulässig ist. Schließlich bezweifelt die Kommission zurzeit, dass weitere von der Slowakei geplante Maßnahmen beihilfefrei sind. So wird die Slowakei Jaguar Land Rover ein Grundstück für den neuen Standort auf einem großen neuen Industriegebiet zur Verfügung stellen. Auch hat die Slowakei eine Ausnahmeregelung für eine Abgabe gewährt, die nach slowakischem Recht bei der Umwandlung von Agrarflächen in Industriegebiete zu entrichten ist. Sollte sich herausstellen, dass es sich bei diesen zusätzlichen Maßnahmen um Beihilfen zugunsten von Jaguar Land Rover handelt, überstiege der Gesamtbeihilfebetrag die Beihilfehöchstintensität, die für dieses Investitionsvorhaben in Nitra nach den Regionalbeihilferichtlinien gewährt werden kann.

Anzeige
Anzeige
Weitere Nachrichten
2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
Anzeige
Anzeige