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© mariusz szachowski dreamstime.com
Markt |

Kontrons Aufsichtsrat bewilligt Verschmelzungsvertrag

Der Aufsichtsrat von Kontron hat dem Abschluss eines Verschmelzungsvertrags zwischen der Kontron AG und der S&T Deutschland Holding AG zugestimmt.

Ebenso hat der Aufsichtsrat der S&T Deutschland Holding AG seine Zustimmung zum Abschluss des Verschmelzungsvertrags erteilt. Die Beurkundung des Verschmelzungsvertrags ist für den 03. Mai 2017 geplant. Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Hauptversammlungen der Kontron AG und der S&T Deutschland Holding AG. Die jeweiligen Hauptversammlungen sollen am 19. Juni 2017 bzw. am 20. Juni 2017 stattfinden. Es ist vorgesehen, dass die Aktionäre der Kontron AG, die im Rahmen der Verschmelzung nicht die von der S&T Deutschland Holding AG angebotene Barabfindung wählen und ihre Kontron AG-Aktien in S&T Deutschland Holding AG-Aktien tauschen, von der S&T AG, Linz (Österreich) das Angebot erhalten, diese Aktien im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung in die S&T AG, Linz (Österreich), einzubringen und damit in Aktien der im TecDAX gelisteten S&T AG, Linz (Österreich), zu tauschen.

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