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EU-Kommission beschließt Erweiterung der Dual-Use-Liste um Halbleitertechnik

Die Europäische Kommission hat eine Erweiterung der EU-Dual-Use-Kontrollliste um weitere Halbleiterfertigungs- und Prüftechnik sowie Advanced-Computing-Komponenten beschlossen. Das geht aus einer Mitteilung der Kommission vom 14. September hervor. Die Änderungen umfassen unter anderem Anlagen für Atomic Layer Deposition (ALD), Technik für Masken und Retikel der Extrem-Ultraviolett-Lithografie (EUV) sowie integrierte Schaltkreise mit Digital Processing Units. Mit der Aktualisierung sollen neue Technologien EU-weit nach einheitlichen Maßstäben bei der Ausfuhr kontrolliert werden.

Neue Dual-Use-Einträge für Halbleitertechnik

Bei der Halbleiterfertigung nimmt die nun verabschiedete Aktualisierung mehrere neue Ausrüstungsarten in die Kontrollliste auf. Wie die Kommission mitteilt, betrifft das unter anderem Anlagen für Atomic Layer Deposition von Molybdän und Ruthenium sowie Technik zur Entwicklung und Inspektion von EUV-Masken und -Retikeln. Die neue Fassung erfasst auch Anlagen zur Reinigung einzelner Wafer. Für Advanced Computing umfasst sie integrierte Schaltkreise und elektronische Baugruppen, darunter ICs mit einer oder mehreren Digital Processing Units.

Weitere neue Einträge betreffen Drehgeber auf Basis induktiver Sensortechnik und Anlagen für Chemical Vapour Deposition (CVD) zur Herstellung von Siliziumkarbidfasern. Einzelne Kontrollparameter sowie technische Definitionen und Beschreibungen werden mit der Aktualisierung ebenfalls angepasst.

Einheitliche Exportkontrollen in der EU

Die beschlossenen Änderungen setzen Entscheidungen um, die 2025 in drei multilateralen Exportkontrollregimen getroffen wurden. Dazu gehören das Wassenaar Arrangement für konventionelle Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter, die Australische Gruppe für Güter, die zur Herstellung biologischer oder chemischer Waffen missbraucht werden können, und die Nuclear Suppliers Group für Nuklearmaterial und -technologien. Berücksichtigt werden außerdem zusätzliche Kontrollverpflichtungen, die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Wassenaar Arrangement übernommen haben. Nach Angaben der Kommission sollen einheitliche Regeln die Wirksamkeit und Transparenz der Exportkontrollen sicherstellen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen erhalten.

Die EU-Dual-Use-Liste bildet Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 und legt fest, welche Güter und Technologien in allen Mitgliedstaaten kontrolliert werden müssen. Die Kommission aktualisiert die Liste üblicherweise mindestens einmal pro Jahr per delegiertem Rechtsakt. Für die jetzt beschlossene Fassung läuft zunächst die zweimonatige Prüfungsfrist für Rat und Europäisches Parlament. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt sie in Kraft.


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