Volkswagen sucht Weg für tiefgreifenden Konzernumbau
Volkswagen steht vor einer entscheidenden Abstimmung über seinen bislang größten Restrukturierungsplan. Sollte der Aufsichtsrat die Pläne erneut blockieren, könnte das Management versuchen, die Strategie direkt den Aktionären zur Abstimmung vorzulegen.
Der deutsche Automobilkonzern Volkswagen steht vor einer wichtigen Entscheidung über seinen geplanten Konzernumbau. Wie Reuters berichtet, soll der Aufsichtsrat am 4. September über die Restrukturierungspläne des Managements beraten und abstimmen.
Volkswagen kämpft derzeit mit mehreren Belastungsfaktoren, darunter US-Zölle, rückläufige Verkäufe in China und zunehmender Wettbewerb durch asiatische Hersteller in Europa. Das Management will deshalb die bereits geplanten Stellenstreichungen ausweiten, möglicherweise Werke schließen und einzelne Geschäftsbereiche ausgliedern.
Gegen diese Pläne gibt es allerdings erheblichen Widerstand von Arbeitnehmervertretern und dem Land Niedersachsen, dem zweitgrößten Anteilseigner des Konzerns. Beide Seiten haben eigene Vorschläge vorgelegt, die sich insbesondere gegen weitere Stellenstreichungen und Standortschließungen richten.
Im 20-köpfigen Aufsichtsrat, in dem derzeit ein Sitz unbesetzt ist, verfügen Arbeitnehmervertreter und Niedersachsen zusammen über zwölf Sitze und können damit die Restrukturierungspläne blockieren. Sollte der 40-Punkte-Plan des Managements wie bereits bei der vorherigen Sitzung im Juli erneut abgelehnt werden, könnte Volkswagen laut Reuters bereits im Oktober eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.
Dort wären die Machtverhältnisse anders. Arbeitnehmervertreter besitzen auf der Hauptversammlung kein Stimmrecht. Niedersachsen verfügt über 20% der Stimmen, während Porsche SE 53,3%, Katar 17% und weitere Aktionäre 9,7% halten. Damit könnte das Management theoretisch eine Mehrheit von 75% erreichen, die bei großen strukturellen Entscheidungen deutscher börsennotierter Unternehmen häufig erforderlich ist.
Allerdings könnte das sogenannte Volkswagen-Gesetz diese Strategie erschweren. Bestimmte grundlegende Unternehmensentscheidungen, darunter die Ausgliederung von Geschäftsbereichen, benötigen demnach eine Zustimmung von mehr als 80%. Niedersachsen verfügt damit faktisch über eine Sperrminorität.
Nach Angaben von mit der Angelegenheit vertrauten Personen könnte das Management jedoch versuchen, sich auf Paragraf 111 des deutschen Aktiengesetzes zu berufen. Demnach könnte bei einer gegen den Willen des Aufsichtsrats einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichen. Ein solcher Schritt könnte allerdings einen langwierigen Rechtsstreit zwischen den Beteiligten auslösen, berichtet Reuters.
Eine Einigung ist dennoch weiterhin möglich. Der Präsidialausschuss des Aufsichtsrats soll am 3. September, einen Tag vor der entscheidenden Sitzung, zusammenkommen. Dem Gremium gehören unter anderem der VW-Betriebsratschef, der niedersächsische Ministerpräsident sowie Vertreter der Familien Porsche und Piëch an.
Ein möglicher Kompromiss könnte sich auf den Umfang des Stellenabbaus und die Zukunft gefährdeter Werke konzentrieren. Nach Angaben der Reuters-Quellen erschwert die sich verschärfende Krise der Automobilindustrie jedoch die Suche nach einer gemeinsamen Lösung.





