INERTEC-Gruppe will sich im Schutzschirmverfahren sanieren
Der unterfränkische Selektivlöttechnik-Spezialist INERTEC hat ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das geht aus einer Mitteilung der begleitenden Kanzlei RKGB hervor. Unter den Schutzschirm fallen die Gesellschaften INERTEC Löttechnik GmbH und INERTEC Vertriebs- und Service GmbH mit Sitz in Kreuzwertheim. Ziel ist eine Sanierung in Eigenverwaltung, bei der der Geschäftsbetrieb fortgeführt und die Unternehmensgruppe neu aufgestellt werden soll.
Schutzschirmverfahren mit Insolvenzplan
Mit dem Schutzschirmverfahren will INERTEC auf die angespannte wirtschaftliche Lage der beiden Gesellschaften reagieren. Die Eigenverwaltung soll den Rahmen schaffen, um die wirtschaftliche Basis zu stabilisieren und die Unternehmensgruppe aus eigener Kraft zu sanieren.
Für das Verfahren liegt bereits die erste gerichtliche Entscheidung vor: Das Amtsgericht Würzburg hat dem Antrag stattgegeben und am 16. Juni die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Die Kanzlei RKGB begleitet die Sanierung als Generalbevollmächtigte und arbeitet mit der Geschäftsführung um Andreas Hohnerlein an der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Der Betrieb soll weiterlaufen; Löhne und Gehälter sind nach Angaben der Kanzlei gesichert.
Nicole Jedrol, Insolvenz- und Sanierungsexpertin bei RKGB, erklärte: „Das Schutzschirmverfahren gibt INERTEC den geordneten Rahmen, die Sanierung aus eigener Kraft umzusetzen und das Unternehmen wieder tragfähig aufzustellen.“
Am Standort Kreuzwertheim sind rund 50 Mitarbeitende der beiden Gesellschaften von dem Verfahren betroffen. In den kommenden Wochen soll gemeinsam mit der Geschäftsführung ein Insolvenzplan ausgearbeitet werden. Das Gericht hat dafür eine Frist bis zum 15. September 2026 gesetzt.





