Verbände warnen vor Millionenlast durch Eichrecht bei Ladesäulen
Der deutsche Elektro- und Digitalverband ZVEI und sieben weitere Organisationen fordern eine schnelle Entlastung beim Eichrecht für öffentliche Ladesäulen. Das geht aus einer gemeinsamen Presseinformation vom 27. April hervor. Hinter der Initiative stehen neben dem ZVEI auch ADAC und BDEW sowie BVES und CharIN. Außerdem beteiligt sind e-Mobility Deutschland und INSPIRE sowie S.A.F.E. Nach Ansicht der Verbände verteuern nationale Sonderregeln den Ausbau der Ladeinfrastruktur und können sich am Ende auf die Preise an den Ladepunkten auswirken.
Mehr als 45.000 Eichungen pro Jahr erwartet
Der Streit um das Eichrecht verschärft sich durch die stark gewachsene Ladeinfrastruktur. Anfang Februar 2026 waren in Deutschland rund 200.000 öffentliche Ladepunkte in Betrieb. Darunter waren knapp 50.000 Schnellladepunkte. Bei einer Eichfrist von acht Jahren wäre schon dieser Bestand deutlich anspruchsvoller als bisher angenommen. Die bislang angesetzten rund 6.000 Eichungen pro Jahr halten die Organisationen deshalb für zu niedrig. Insgesamt gehen die Verbände von mehr als 45.000 Eichungen pro Jahr aus.
Für Betreiber und Hersteller von Ladeinfrastruktur geht es damit um deutlich mehr als Verwaltungskosten. Eichrechtliche Vorgaben betreffen Messsysteme und Prüfmittel sowie Software-Updates und DC-Prüfverfahren. Die Verbände verlangen daher eine zügige Umsetzung der überarbeiteten EU-Measuring-Instruments-Directive in deutsches Recht.
Schnellladepunkte brauchen einheitliche Prüfregeln
Im Betrieb der Ladepunkte setzen die Verbände unter anderem bei Reparaturen an. Wenn befugte Instandsetzungsunternehmen etwa ein Kabel austauschen und die Messrichtigkeit erhalten bleibt, soll dadurch keine neue Eichung ausgelöst werden. Bei Schnellladepunkten verlangen die Organisationen außerdem eine andere Ausgestaltung der Prüfmittelpflicht. Die Last für Prüfmittel im sechsstelligen Bereich soll aus ihrer Sicht breiter aufgefangen werden.
Damit Betreiber verlässlicher planen können, fordern die Verbände bundesweit einheitliche Prüfmittelspezifikationen. Die Geräte sollen außerdem über Ländergrenzen hinweg einsetzbar sein. Nach Ablauf der achtjährigen Eichfrist soll ein Stichprobenverfahren die flächendeckende Nacheichung ersetzen. Auch Software-Updates sollen einfacher geprüft werden, etwa über nachgelagerte Stichproben und angemessene Übergangsfristen. Bei DC-Eichungen sprechen sich die Organisationen gegen zusätzliche Prüfpunkte aus. Eine Ausweitung auf mindestens acht Prüfpunkte würde aus ihrer Sicht Zeitaufwand und Kosten erhöhen, ohne einen erkennbaren Mehrwert zu bringen.
Für die Branche entscheidet sich damit auch, wie planbar der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur bleibt. Die Verbände sehen den Gesetzgeber deshalb unter Druck, die Prüfprozesse schneller an den wachsenden Bestand öffentlicher Ladepunkte anzupassen.
