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Markt |

EU aktualisiert Kontrollliste für Dual-Use-Güter

Die Europäische Kommission hat eine neue Fassung der EU-Kontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck veröffentlicht. Die Anpassung betrifft Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 und soll die Kontrolle neuer sicherheitsrelevanter Technologien auf EU-Ebene stärken.

Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit internationalen Verpflichtungen aus Abkommen wie dem Wassenaar-Arrangement, der Australischen Gruppe und dem Trägertechnologie-Kontrollregime. Ziel ist es, sicherheitskritische Technologien wirksam zu überwachen und Missbrauch zu verhindern.

Von den Anpassungen betroffen sind insbesondere Güter aus dem Bereich der Hochtechnologie. Dazu gehören Komponenten und Systeme der Quantentechnologie, Geräte für den Betrieb bei kryogenen Temperaturen, Halbleiterfertigungs- und -prüfgeräte sowie Materialien für epitaktische Verfahren, Lithografie und Ätzprozesse. Ebenso umfasst sind fortschrittliche integrierte Schaltkreise und elektronische Baugruppen, darunter feldprogrammierbare Logikbausteine (FPGAs).

Die Überarbeitung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Handel mit elektronischen Komponenten und betrifft damit auch die Bauelemente-Distribution. Der Fachverband der Bauelemente-Distribution (FBDi) betont, dass die Harmonisierung der EU-Vorgaben mit internationalen Regelwerken zur Transparenz beiträgt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie wahrt.

Die Veröffentlichung der neuen Verordnung im Amtsblatt der EU wird im Laufe des November 2025 erwartet; sie tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


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