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© Bundesheer / Pusch
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Österreichisches Verteidigungsministerium mit Strafanzeige gegen zwei Airbus-Unternehmen

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport hat bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf arglistige und betrügerische Täuschung gegen die Airbus Defence and Space GmbH (vormals EADS Deutschland GmbH) und die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH eingebracht.

Die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, hat sich dem Strafverfahren gegen die beiden Airbus-Unternehmen als Privatbeteiligte angeschlossen. Grundlage für die Sachverhaltsdarstellung mit Privatbeteiligtenanschluss sind die Ermittlungen der im Verteidigungsministerium 2012 unter der Leitung von Generalmajor Hans Hamberger eingerichteten "Task Force Eurofighter". Aufgrund der Untersuchungen der "Task Force Eurofighter" geht das Ministerium in seiner Strafanzeige davon aus, dass die beiden angezeigten Airbus-Unternehmen die Republik Österreich seit 2002 sowohl über den wahren Kaufpreis als auch über die wahre Lieferfähigkeit und wahre Ausstattung der Eurofighter-Abfangjäger in betrügerischer Absicht getäuscht haben. Hans Peter Doskozil, Bundesminister für Landesverteidigung und Sport: "Der mir vorliegende Bericht stellt fest: Ohne die betrügerischen Täuschungshandlungen der Airbus Defence and Space GmbH und der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH hätte sich die Republik Österreich im Jahr 2003 nicht für den Ankauf der Eurofighter entschieden. Auch der Vergleich vom Juni 2007 wäre nie zustande gekommen. Als Verteidigungsminister sehe ich mich in der Pflicht, mir bekannte strafrechtlich relevante Tatbestände anzuzeigen und den dadurch den österreichischen Steuerzahlern entstandenen Schaden geltend zu machen. Das haben wir heute getan." "Mir geht es um die umfassende und endgültige Bereinigung des Eurofighter-Kaufs, der seit 15 Jahren Gegenstand von Korruptionsvorwürfen ist. Ich stehe für eine lückenlose Aufklärung der Causa. Die Steuerzahler müssen sich sicher sein, dass wir mit ihrem Geld sorgsam umgehen. Nur dann werden sie weiterhin bereit sein, Investitionen in die Sicherheit unseres Landes zu akzeptieren", so der Verteidigungsminister. Republik Österreich fordert Schadenswiedergutmachung Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur: "Im Hinblick auf Schaden, Kausalität, Rechtswidrigkeit und Verschulden hat sich die Republik Österreich heute dem Strafverfahren gegen Airbus Defence and Space GmbH und Eurofighter Jagdflugzeug GmbH angeschlossen. Für diesen Schaden haben die angezeigten Unternehmen einzustehen." Der Schaden der Republik errechnet sich aus der Summe aus dem bezahlten Kaufpreis für 15 Eurofighter zuzüglich der Differenz aus den bislang angefallenen Betriebskosten für die Eurofighter im Vergleich zu hypothetischen Betriebskosten eines alternativen Flugzeuges abzüglich des heutigen Zeitwerts der 15 österreichischen Eurofighter. Der heute bekannte Schaden kann daher bis zu 1,1 Milliarden Euro betragen. Er steht jedenfalls mit zumindest 183,4 Millionen Euro fest, die die beiden angezeigten Airbus-Unternehmen im Rahmen ihrer listigen Irreführung in den Kaufpreis eingepreist haben. Hinzu kommt der Schaden aus den zukünftig entstehenden Mehraufwendungen für den Betrieb des teureren Eurofighters, der heute noch nicht beziffert werden kann.
ANM. D. REDAKTION_ Der Artikel geht unter dem Video weiter.
Videolänge: 53 Minuten Betrug durch Täuschung über den wahren Wert des Kaufgegenstandes Die Sachverhaltsdarstellung belegt, dass die beiden angezeigten Airbus-Unternehmen die Republik Österreich nie darüber aufgeklärt haben, in den Kaufpreis von 1,959 Mrd. Euro fast 10 Prozent, exakt 183,4 Mio. Euro, für Gegengeschäftskosten eingepreist zu haben. Dies, obwohl die Republik Österreich bereits in den ersten Ausschreibungsunterlagen von 2001 eindeutig gefordert hat, Kosten für die Abwicklung der geforderten Gegengeschäfte gesondert auszuweisen. Die Republik Österreich musste immer davon ausgehen, dass der Kaufpreis laut Kaufvertrag vom 1.7.2003 dem wahren Wert und Qualität der bestellten Abfangjäger entspricht und die Abwicklung der geforderten Gegengeschäfte keine finanziellen Auswirkungen haben wird. Tatsächlich wurden die arglistig eingepreisten 183,4 Mio. Euro für legale, aber auch für kriminelle Gegengeschäftskosten verwendet. Sowohl die Staatsanwaltschaft München als auch die Staatsanwaltschaft Wien ermitteln in diesem Zusammenhang bereits seit Längerem. Betrug durch Täuschung über den Kaufgegenstand Die Beweislage der "Task Force Eurofighter" legt nahe, dass die beiden angezeigten Airbus-Unternehmen der Republik Österreich seit 2002 die Lieferung eines Kaufgegenstandes versprachen und vertraglich zusicherten, obwohl sie zu dessen vertraglich vereinbarter Lieferung weder in der Lage noch willens waren. Der 2007 abgeschlossene Vergleich zwischen der Republik Österreich und den Airbus-Unternehmen ändert nichts an der Strafbarkeit dieser Täuschungshandlungen. Peschorn: "Wir gehen davon aus, dass die Republik Österreich weder den ersten Kaufvertrag 2003 noch den Vergleich 2007 mit den damals vereinbarten Bedingungen abgeschlossen hätte, wenn diese Sachverhalte bekannt gewesen wären." ----- Image: Peter Doskozil Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

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2024.03.15 14:25 V22.4.5-2
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