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© Todd Lipsky Dreamstime.com
Markt |

Bosch bekommt Rechnung

Bosch hat in den USA mit Zivilklägern eine Vergleichsvereinbarung zur Beilegung des überwiegenden Anteils der anhängigen Zivilgerichtsverfahren im Zusammenhang mit in den USA verkauften Dieselfahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi und Porsche abgeschlossen.

Entsprechende Unterlagen wurden beim zuständigen Gericht, dem United States District Court for the Northern District of California, eingereicht. Die Vereinbarung wurde für die beteiligten Gruppen von Sammelklägern mit dem Steuerungskomitee der Kläger („Plaintiffs‘ Steering Comittee, PSC“) geschlossen. Die Einigung würde die Forderungen von Verbrauchern und Gebrauchtwagenhändlern gegen die Robert Bosch GmbH, ihre Tochtergesellschaften, die Mitarbeiter und das Management beilegen, die die Dieselfahrzeuge der Marken Volkswagen und Audi mit 2,0l-Motoren der Modelljahre 2009 bis 2015 sowie Dieselfahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi und Porsche mit 3,0l-Motoren der Modelljahre 2009 bis 2016 betreffen. Bosch wird dazu einen Gesamtbetrag von USD 327,5 Millionen (rund EUR 304 Millionen) zahlen. Mit der Vergleichsvereinbarung erkennt Bosch weder den von den Klägern vorgetragenen Sachverhalt an, noch räumt Bosch Schuld ein. „Nach sorgfältiger Abwägung aller Gesichtspunkte haben wir uns in diesem Fall dazu entschieden, eine Vergleichsvereinbarung abzuschließen. Bosch befindet sich inmitten des größten Transformationsprozesses der Unternehmensgeschichte. Dem Wandel im Bereich der Mobilität und in anderen Tätigkeitsfeldern wollen wir unsere Aufmerksamkeit und unsere Ressourcen widmen“, sagte Dr. Volkmar Denner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH. Die nun erzielte Vergleichsvereinbarung bedarf der Genehmigung von Richter Charles R. Breyer, der das zahlreiche Zivilklagen zusammenfassende, bundesweite Multi-District-Verfahren leitet. In einer für den 14. Februar 2017 geplanten Anhörung wird das Gericht prüfen, ob die vorläufige Genehmigung der heute eingereichten Vergleichsvereinbarung erteilt werden kann. Sodann werden die Sammelkläger über ihre Rechte und Möglichkeiten informiert. Anfang Mai 2017 könnte das Gericht dann die endgültige Genehmigung der Vergleichsvereinbarung prüfen. Die vorliegende Vergleichsvereinbarung bezieht sich nur auf zivilrechtliche Forderungen. Bosch wird weiterhin, wie schon seit Bekanntwerden der Anschuldigungen, in anderen zivil- und strafrechtlichen Verfahren seine Interessen vertreten bzw. umfassend mit den Ermittlungsbehörden in Deutschland und anderen Ländern kooperieren.

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