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Markt |

Aixtron: Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Aixtron meldet den Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Wiederaufnahme des Prüfverfahrens durch das Bundeswirtschaftsministerium im Rahmen der Übernahme durch die Grand Chip Investment GmbH.

Aixtron, Hersteller von Depositionsanlagen für die Halbleiterindustrie, gibt bekannt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gegenüber der Fujian Grand Chip Investment Fund LP, als mittelbarer Gesellschafterin der Grand Chip Investment GmbH, seine am 8. September 2016 in Bezug auf das Übernahmeangebot der Grand Chip Investment GmbH erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung widerrufen und eine Wiederaufnahme des Prüfverfahrens angekündigt hat. Grand Chip Investment hatte Ende Juli ein EUR 670 Millionen schweres Kaufangebot für Aixtron abgegeben. Bis Ende vergangener Woche waren dem chinesischem Unternehmen rund 65 Prozent der Anteile angeboten worden. Die Annahmefrist war am Freitag ausgelaufen.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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