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Markt |

Aixtron: Mindestannahmeschwelle wird gesenkt

Die Grand Chip Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main hat die Mindestannahmeschwelle ihres Übernahmeangebots an die Aktionäre der Aixtron SE von 60 auf 50,1 Prozent gesenkt.

Grand Chip Investment GmbH hat am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage für ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots für alle Aktien der Aixtron veröffentlicht. Das Übernahmeangebot und die durch die Annahme des Übernahmeangebots zustande gekommenen Verträge stehen unter verschiedenen Vollzugsbedingungen. Darunter ist auch eine Mindestannahmeschwelle von 60 Prozent. Die Grand Chip Investment GmbH hat nun eine Änderung dieser Vollzugsbedingung durch Herabsetzung der Mindestannahmeschwelle auf 50,1 Prozent (56'472'898 Aixtron Aktien einschließlich der durch Aixtron ADSs repräsentierten Aixtron Aktien) bekanntgegeben. Aufgrund der Änderung der Vollzugsbedingung für das Übernahmeangebot verlängert sich die Annahmefrist des Angebots um zwei Wochen.

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