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© tom_schmucker dreamstime.com
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Nichias YAG-Patent ist rechtsbeständig

Der deutsche Bundesgerichtshof den deutschen Teil des Patents EP 936 682 (DE 697 02 929) von Nichia, das sogenannte "YAG-Patent”, als rechtsbeständig bestätigt. Damit hat Everlight seine Klage verloren.

Damit wurde die von der Everlight Electronics Co., Ltd. erhobene Nichtigkeitsklage insgesamt abgewiesen. Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs ist endgültig und rechtlich bindend und kann von Everlight nicht mehr angegriffen werden. Das Landgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 3. September 2013 entschieden, dass Everlight und deren deutsche Tochtergesellschaft Everlight Electronics Europe GmbH für die Verletzung des YAG-Patents von Nichia mit Hinblick auf sechs weiße LED-Produkte verantwortlich seien. Everlight hatte gegen diese Entscheidung Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Nichia begrüßt die Entscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs, mit der die Rechtsbeständigkeit des YAG-Patents bestätigt wird. Das YAG-Patent von Nichia ist für den Markt mit weißen LEDs von größter Bedeutung.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
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