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© tom schmucker dreamstime.com
Markt |

Kommission: Honeywell und die Fabrik in Butzbach

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Elster durch Honeywell nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Bedingung ist allerdings, dass Honeywell seine Gaszählersparte veräußert.

Die Tätigkeiten von Elster und Honeywell überschneiden sich in einer Reihe von Geschäftsfeldern:
  • Heizgeräte für Wohnimmobilien (Ventile und elektrische Anzeigetafeln für Heizkessel),
  • Heizanlagen für die Industrie (industrielle Brennersysteme und Bauteile) und
  • Zähler, d. h. Produkte für den vorgelagerten Gasvertriebsmarkt.
Die Marktuntersuchung der Kommission kommt zu dem Schluß, dass das Vorhaben in den ersten beiden Geschäftsfeldern – Heizanlagen für Wohnimmobilien und Industrieanlagen – wettbewerbsrechtlich unbedenklich ist. Zu einem anderen Ergebnis gelangte sie jedoch im Hinblick auf mehrere vorgelagerte Märkte für Gaszähler, nämlich die EWR-weiten Märkte für Turbinenradgaszähler zu Abrechnungszwecken und für Gasflussrechner und Gaschromatografen, die nach dem DSFG-Protokoll betrieben werden. Bei DSFG („Digitale Schnittstelle für Gasmessgeräte“) handelt es sich um ein Protokoll für Gasmessanlagen, das vor allem im deutschsprachigen Raum verwendet wird. Nach vollzogener Übernahme wären als größere Anbieter von Gasmessanlagen für Gasleitungs- und Gasverteilungsunternehmen nur noch das zusammengeschlossene und ein weiteres Unternehmen verblieben. Um etwaige wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen, hat Honeywell angeboten, sämtliche Anteile an einer Gasmessgeräte-Fabrik im deutschen Butzbach einschließlich aller materiellen und immateriellen Vermögenswerte und der Belegschaft an einen unabhängigen Käufer zu veräußern. Mit dieser Veräußerung werden die Überschneidungen in den Geschäftstätigkeiten von Honeywell und Elster vollständig beseitigt, und ein Käufer hätte die Gelegenheit, die erworbenen Vermögenswerte in Konkurrenz zum zusammengeschlossenen Unternehmen zu entwickeln.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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