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Markt |

RUAG dehnt die Mehrarbeit aus

Der internationale Technologiekonzern RUAG verlängert infolge des nach wie vor starken Frankens bereichsweise die 2015 eingeführte Mehrarbeit bis maximal Ende Juli 2016.

Alle betroffenen Mitarbeitenden erhalten eine Anerkennungsprämie von CHF 100 für jeden geleisteten Monat ausbezahlt. Weitere Anstrengungen und Effizienzsteigerungen sind notwendig, um die betroffenen Bereiche nachhaltig profitabel zu machen. Die Verlängerung wurde gemeinsam mit der Arbeitnehmer-Vertretung ausgehandelt und gilt für alle Mitarbeiterstufen – ausgenommen sind Lernende, Stillende und Schwangere. Generell handelt es sich bei der Verlängerung der Mehrarbeit um eine bis maximal 31. Juli 2016 befristete Erhöhung der Arbeitszeit von 40 auf 43 Stunden pro Woche. Für Mitarbeitende mit einem Kadervertrag erhöht sich die Arbeitszeit solidarisch um 3 Stunden pro Woche auf 45 Stunden. Allein mit Prozessoptimierungen, Nachverhandlungen mit Lieferanten, Kosteneinsparungen und weiteren Massnahmen konnten die Währungsnachteile bislang nicht kompensiert werden. Abgesehen von der neuen wöchentlichen Arbeitszeit, bleiben alle personalrelevanten Inhalte wie Ferienanspruch, Lohn oder Reglemente unverändert. Die von der Mehrarbeit betroffenen Mitarbeitenden erhalten im Januar 2016 eine Anerkennungsprämie von CHF 100 für jeden geleisteten Monat ausbezahlt. Wo der erwirtschaftete EBIT das Budget des entsprechenden Bereichs übersteigt, wird die höhere der beiden Prämien ausbezahlt. Per 1. Mai 2015 hat der Technologiekonzern RUAG in definierten Bereichen der VerteidigungsDivision RUAG Defence (rund 590 Mitarbeitende) sowie bei der auf das Recycling von Elektro- und Haushaltgeräten spezialisierten RUAG Environment (100 Mitarbeitende) Mehrarbeit eingeführt. Als zusätzliche Massnahme hat das Unternehmen ab 1. August 2015 ebenfalls für die stark exportorientierte Division RUAG Ammotec (300 Mitarbeitende) die Arbeitszeit erhöht. Die Verlängerung der Mehrarbeit bis maximal 31. Juli 2016 betrifft neu auch den Bereich Simulation & Training (100 Mitarbeitende) der Division RUAG Defence. Die Mehrarbeit basiert auf Art. 57 Abs. 4 des Gesamtarbeitsvertrages der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie. Sie gibt der Unternehmung die Möglichkeit, mit verschiedenen Massnahmen die Konkurrenzfähigkeit wiederzuerlangen, die durch ausserordentliche Situationen, wie zum Bespiel grosse Wechselkursschwankungen, hervorgerufen werden.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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