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© yuri arcurs dreamstime.com
Markt |

Grünes Licht nur unter Auflagen

Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Freescale durch NXP unter der Auflage genehmigt, dass die Hochfrequenztransistoren-Sparte veräußert wird, da die Übernahme in diesem Bereich zu Wettbewerbsbeeinträchtigungen und Preisanstiegen hätte führen können.

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Freescale (Bermuda) durch NXP (Niederlande) nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Beide Unternehmen sind weltweit in der Herstellung von Halbleitern tätig. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass NXP seine Hochfrequenztransistoren-Sparte veräußert, um die Bedenken der Kommission auszuräumen, dass die Übernahme in diesem Bereich ansonsten zu Wettbewerbsbeeinträchtigungen und Preisanstiegen hätte führen können. Im Rahmen ihrer Untersuchungen stellte die Kommission fest, dass die Halbleiter-Produktportfolios der beiden Unternehmen einander weitgehend ergänzen, außer im Bereich der Hochfrequenztransistoren. Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass NXP und Freescale die beiden größten Marktteilnehmer und enge Wettbewerber im Bereich der Hochfrequenztransistoren sind, insbesondere in Bezug auf Transistoren für Mobilfunk-Basisstationen. Die Kommission hatte Bedenken, dass die nach dem Zusammenschluss in seiner ursprünglich angemeldeten Form auf dem Markt verbleibenden Unternehmen nicht in der Lage gewesen wären, ausreichenden Wettbewerbsdruck auf das zusammengeschlossene Unternehmen auszuüben. In der Folge hätte es zu Preissteigerungen und einer geringeren Auswahl für die Verbraucher kommen können. Um diese Bedenken auszuräumen, bot NXP folgende Abhilfemaßnahmen an:
  • Verkauf seiner Hochfrequenztransistoren-Sparte einschließlich der wesentlichen Vermögenswerte und Mitarbeiter, mit Ausnahme der sogenannten Front-End-Fertigung (Ausstattung der Siliziumscheiben (Wafer) mit Schaltungen für Halbleiter);
  • Abschluss einer Produktionsvereinbarung mit einem dritten Hersteller zur Abwicklung der Front-End-Fertigung für das zu veräußernde Geschäft;
  • Abschluss befristeter Produktions- und Dienstleistungsvereinbarungen mit der Unternehmenseinheit für Hochfrequenztransistoren, um die Fortsetzung des Geschäftsbetriebs sicherzustellen.
Der Genehmigungsbeschluss ist an die Auflage gebunden, dass die Verpflichtungen in vollem Umfang eingehalten werden.

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