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Verdacht auf Kartell bei Blei-Recycling-Unternehmen
Die EU-Kommission hat fünf Blei-Recycling-Unternehmen im Verdacht, den Ankauf gebrauchter Bleiakkumulatoren über ein Kartell organisiert und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen zu haben.
Die Europäische Kommission hat den Verdacht, dass fünf Blei-Recycling-Unternehmen von 2009 bis 2012 ein Kartell zur Festsetzung der Einkaufspreise für gebrauchte Bleiakkus in Belgien, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden betrieben.
Die Kommission legt den betreffenden Unternehmen in ihrer Mitteilung der Beschwerdepunkte zur Last, sich untereinander abgestimmt und ihr Verhalten koordiniert zu haben, um höhere Gewinnspannen zu gewährleisten. In diesem Rahmen könnten sie die Preise gesenkt haben, die sie Schrotthändlern zahlten, bei denen es sich vornehmlich um kleine und mittlere Unternehmen handelt. Da durch ein solches Verhalten der Schrottwert gebrauchter Batterien sinken würde, ginge es letztlich auch zulasten der Verbraucher.
Sollte sich der Verdacht bestätigen und die Kommission abgestimmte Verhaltensweisen nachweisen können, dann würde dies einen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht darstellen, dem zufolge wettbewerbsschädigende Verhaltensweisen wie Preisabsprachen und Marktaufteilung untersagt sind (vgl. Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union).
Die Untersuchung der Kommission begann mit unangekündigten Nachprüfungen im September 2012.