Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
© aydindurdu dreamstime.com
Markt |

Niederspannungsrichtlinie: Risikobeurteilung im Rahmen des Konformitätsverfahrens

Die neue LVD bzw. Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt ersetzt die Richtlinie 2006/95/EG.

Nach dem Motto 'Ohne passende Norm keine CE-Kennzeichnung nach der Niederspannungsrichtlinie' ist die 2014/35/EU ab 20. April 2016 für elektrische Betriebsmittel, deren Nennspannung in den definierten Spannungsgrenzen liegt, zwingend anzuwenden. Der FBDi empfiehlt allerdings ihre Berücksichtigung in allen neuen Verfahren ab sofort. Neue Vorgabe ist eine eindeutigere Kennzeichnung des Produkts durch Produktnamen, Identifikation von Hersteller und Importeur, und bei entsprechenden Stückzahlen Produkt- oder Chargennummer. Wie bisher führt der Hersteller (für Importwaren dessen Bevollmächtigter oder der jeweilige Importeur) ein Konformitätsbewertungsverfahren durch und erstellt technische Unterlagen zum Nachweis der Übereinstimmung des elektrischen Betriebsmittels mit den Bestimmungen der 2014/35/EU. Neu in diesem Zusammenhang ist eine Risikoanalyse und -beurteilung (Anhang III), die im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens gefordert wird. Dann stellt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter die EU-Konformitätserklärung aus - wie bisher muss diese nicht an den Kunden ausgehändigt werden, sondern nur an Behörden, sofern von ihnen gefordert - und bringt die CE-Kennzeichnung an. Auch ist zu beachten, dass alle ab dem 20.04.2016 erstmalig in Verkehr gebrachten betroffenen Produkte eine neue Konformitätserklärung benötigen.

Anzeige
Weitere Nachrichten
2024.04.25 14:09 V22.4.31-1
Anzeige
Anzeige