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© daniel schweinert dreamstime.com
Markt |

Kartellverfahren: Bußgeld beträgt für Infineon EUR 82,8 Mio

Im Kartellverfahrengegen vier Halbleiterhersteller für Chipkarten, darunter die Infineon Technologies AG, hat die Europäische Kommission heute eine Entscheidung gefällt. Infineon will gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission im Kartellverfahren gegen Halbleiterhersteller für Chipkarten vorgehen.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission sollen die beteiligten Unternehmen vereinzelt wettbewerbsrelevante Informationen ausgetauscht und dadurch gegen EU-Kartellrecht verstoßen haben. Die Geldbuße für Infineon beträgt 82,8 Millionen Euro, die Gesamtsumme der verhängten Geldbußen beläuft sich auf 138 Millionen Euro. Infineon weist sämtliche Vorwürfe als unbegründet zurück. Zudem sieht Infineon seine Verfahrensrechte durch die EU-Kommission verletzt. Infineon wird die Entscheidung daher eingehend prüfen und bereitet sich darauf vor, Klage beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg zu erheben. Wie bei solchen Kartellverfahren üblich, bemisst sich das Bußgeld nach dem Umsatz des jeweils betroffenen Unternehmens im fraglichen Zeitraum. Der größte Teil der insgesamt verhängten Geldbußen entfällt schlicht deshalb auf Infineon, weil das Unternehmen zwischen September 2003 und März 2005 einen höheren Anteil am europäischen Markt für Chipkarten-Halbleiter hielt als die anderen betroffenen Unternehmen. Zum Verfahren Die Ermittlungen der Europäischen Kommission begannen im Jahr 2008. Infineon hatte die seinerzeit erhobenen Vorwürfe eingehend geprüft und festgestellt, dass sich kein Mitarbeiter von Infineon im Umgang mit wettbewerbsrelevanten Informationen zu Halbleitern für Chipkarten unzulässig verhalten hat. Glaubhafte Beweise, die diese Feststellung widerlegen, wurden Infineon seitdem nicht vorgelegt. Im Jahr 2011 nahm die Europäische Kommission Vergleichsgespräche mit den drei anderen Halbleiterfirmen auf. Vergleichsgespräche bietet die Europäische Kommission nur solchen Unternehmen an, die ihrer Ansicht nach an einem Kartell beteiligt waren. Infineon wurde nicht zur Teilnahme an diesen Gesprächen aufgefordert. Im Jahr 2012 wurden die Vergleichsgespräche ohne Ergebnis eingestellt. Im April 2013 nahm die Europäische Kommission das Verfahren gegen Infineon überraschenderweise wieder auf.

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