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Markt |

ams gewinnt Patentgültigkeitsverfahren gegen Melexis

ams hat ein letztinstanzliches Urteil gegen Melexis N.V. / SA (Belgien) in dem Patentgültigkeitsverfahren gewonnen. Melexis hatte dies in Bezug auf das Europäische Patent EP 0 916 074 B1 für magnetbasierte Positionssensorprodukte angestrengt.

Ein kürzlich ergangenes endgültiges Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Deutschland) bestätigt das exklusiv von ams gehaltene Patent und verwirft die Behauptung von Melexis, wonach die zugrundeliegende kontaktlose Positionssensortechnologie nicht patentierbar sei. ams war davon ausgegangen, nach der Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Bundespatentgerichts in München (Deutschland) in der letzten Instanz des Patentierbarkeitsverfahrens die Oberhand zu behalten. Durch die gegen Melexis gefällte Entscheidung über die Patentierbarkeit wird das bestehende erstinstanzliche Urteil im Patentverletzungsverfahren gegen Melexis N.V. / SA (Belgien) und sein deutsches Tochterunternehmen Melexis GmbH vollumfänglich wiedereingesetzt und bestätigt. Dieses Verfahren bezieht sich auf magnetbasierte Positionssensorprodukte und das Europäische Patent EP 0 916 074 B1 und wurde von ams vor dem Landgericht Düsseldorf (Deutschland) angestrengt. In Folge dessen besteht für Melexis unverändert das Risiko, dass ams auf Basis des gültigen Patentverletzungsurteils finanzieller Schadensersatz wegen Patentverletzung zugesprochen wird. Bernd Gessner, Executive VP und General Manager der Business Unit Automotive bei ams, betont: „Wir freuen uns außerordentlich über den Entscheid des Bundesgerichtshofs zur Bestätigung unseres Patents, das seit 2003 ausschließlich von ams gehalten wird. Wir investieren sehr viel Zeit, Ressourcen und Finanzmittel, um proprietäre Technologien für unsere Produkte zu entwickeln, und werden unser geistiges Eigentum (IP) auch künftig entschieden gegen Verletzung oder unerlaubte Nutzung verteidigen.“

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2024.04.26 09:38 V22.4.33-2
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