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Aktuelles zur Gelangensbestätigung

Die zum Jahresanfang 2012 erstmals vorgestellte Gelangenbestätigung fordert eine verschärfte Dokumentationspflicht der Exporteure für die Befreiung von der Umsatzsteuer.

Diese geänderten Vorschriften in der UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) bringen erhebliche Änderungen im betrieblichen Ablauf mit sich und sorgen derzeit für Unruhe in der Wirtschaft. Um Missverständnissen vorzubeugen, weist der FBDi ausdrücklich darauf hin:
  • Die neuen Regelungen treten voraussichtlich ab dem 1. Januar 2013 in Kraft.
  • Der FBDi und andere Verbände haben um eine Entschärfung der ersten Entwürfe angesucht, diese sind noch in Diskussion.
  • Die Gelangensbestätigung beinhaltet für jedes Unternehmen mit Exporttätigkeit erhebliche Änderungen: Jeder Exporteur soll für jede Warenlieferung eine vom BMF (Bundesministerium für Finanzen) vorgegebene Bestätigung von seinem EU-Handelspartner einfordern, mit der der Kunde verbindlich den Erhalt der jeweiligen Sendung bestätigt.
  • Hier ist wichtig zu wissen: Export im Sinne der deutschen UStDV beinhaltet zwangsläufig auch Inter-Company-Lieferungen, die im Konzern abgewickelt werden.
  • Bei fehlendem Nachweis muss der Exporteur die im Exportgeschäft üblicherweise entfallende deutsche Mehrwertsteuer nachzahlen.

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2024.04.15 11:45 V22.4.27-1
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