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Richter bestätigen ungerechtfertigte Nutzung von Osram-Patenten durch Dominant

Das OLG Karlsruhe hat bestätigt, dass der malaysische LED-Hersteller Dominant bei sieben Schutzrechten geistiges Eigentum der OSRAM AG unberechtigt nutzt oder genutzt hat.

Zum selben Urteil kam hinsichtlich drei dieser Schutzrechte bereits am 25.07.2007 erstinstanzlich das Landgericht Mannheim. OSRAM hatte aus mehreren Patenten und Gebrauchsmustern gegen den Hersteller geklagt. „Das Urteil des Oberlandesgerichts in Karlsruhe ist eine wichtige Bestätigung der Stärke unserer Eigentumsrechte“, sagte Aldo Kamper, CEO von OSRAM Opto Semiconductors. Eine wichtige Gruppe von Patenten, deren Verletzung das Karlsruher Berufungsgericht bestätigt hat, betrifft die Konversionstechnologien, mit deren Hilfe homogenes weißes Licht erzeugt werden kann. Diese Patentgruppe ist wesentlich, da sie in vielen Formen von weißen LED genutzt wird. Auch in anderen Ländern wurde schon die Rechtsposition von OSRAM in gerichtlichen Verfahren gegen Dominant bestätigt. In den USA hat die International Trade Commission (ITC) mit Entscheidung vom Februar 2006 wegen Patentverletzung einen Importstopp bestimmter Dominant-Produkte in die USA verhängt. Umgekehrt sind Klagen von Dominant gegen OSRAM wegen unzulässiger Behauptung von Patentverletzungen und missbräuchlicher Ausnutzung einer Patentposition sowohl von Gerichten in den USA als auch in Malaysia abgewiesen worden.

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2024.03.28 10:16 V22.4.20-1
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