Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
© Infineon
Komponenten |

Infineon und Lantiq erreichen Klagerücknahme

Die Infineon Technologies AG und die Lantiq Deutschland GmbH haben erfolgreich Vorwürfe von CIF Licensing LLC (CIF) wegen angeblicher Patentverletzungen abgewehrt.

CIF, ein Unternehmen des General Electric-Konzerns, hatte im Oktober 2007 Klage gegen die Deutsche Telekom AG erhoben. In der Klage wurden Vorwürfe gegen den mittlerweile veräußerten Wireline-Geschäftsbereich von Infineon erhoben – heute Lantiq. Der jetzt geschlossene Vergleich sieht vor, dass CIF seine Patentverletzungsklagen vollständig zurücknimmt. Um künftige Klagen auszuschließen, erhalten Infineon, Lantiq sowie weitere Verfahrensbeteiligte eine Lizenz an den vier Klagepatenten und sämtlichen weltweit dazugehörenden Patenten, ohne finanziellen Ausgleich leisten zu müssen. Seit Oktober 2007 hat CIF in mehreren Verfahren zunächst die Deutsche Telekom AG verklagt, später auch Infineon, die Arcor AG & Co KG, die United Internet AG, die Hansenet Telekommunikation GmbH – heute Telefonica Germany GmbH & Co. OHG – sowie einige Zulieferer. Im Kern geht es dabei um vier Patente, welche die beklagten Unternehmen in bestimmten DSL-Produkten genutzt haben sollen. Unter Führung von Infineon und Lantiq schlossen sich einige beklagte Unternehmen sowie Zulieferer zu einer Verteidigungsgemeinschaft zusammen. Infineon und andere Unternehmen der Verteidigungsgemeinschaft hatten vor dem Bundespatentgericht in München Nichtigkeitsklagen gegen die vier Klagepatente erhoben. Nachdem das Bundespatentgericht inzwischen zwei Nichtigkeitsklagen stattgab, haben sich die Parteien jetzt auf einen Vergleich verständigt. Dieser Vergleich gestattet es allen Verfahrensbeteiligten nachträglich, die Patente zu nutzen, ohne finanziellen Ausgleich leisten zu müssen.

Anzeige
Anzeige
Weitere Nachrichten
2024.04.15 11:45 V22.4.27-2
Anzeige
Anzeige