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Elektronikproduktion |

Neue RoHS-Richtlinie ab 1. Juli 2011

Das Europäische Parlament hat eine Neufassung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die Liste der betroffenen Stoffe wurde nicht verändert, allerdings fallen in den Anwendungsbereich der neuen Richtlinie nun alle Elektro- und Elektronikgeräte. Außerdem wurde die Berechnungsgrundlage der zulässigen Höchstkonzentrationen verändert. Die RoHS-Richtlinie schränkt die Verwendung von bestimmten Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten ein, die in der EU verkauft werden dürfen. Dabei handelt es sich um Haushaltsgeräte, IT- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Beleuchtung, Werkzeuge, medizinische und andere Elektrogeräte. Durch die RoHS-Richtlinie beschränkte Stoffe sind u. a. Blei, Quecksilber und Cadmium. Mit Vermeidung der Verwendung von diesen Stoffen schon bei der Herstellung von Elektrogeräten sollen gesundheitliche Belastungen verringert werden. Besonderes Augenmerk liegt auf den Möglichkeiten, elektrische Geräte am Ende ihres Lebenszyklus möglichst umwelt- und gesundheitsverträglich recyceln zu können. Die RoHS-Novelle tritt am 21. Juli 2011 in Kraft und muss bis spätestens 2. Januar 2013 von allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Für bestimmte Geräte gelten Übergangsfristen bis 2019. Wie die Europäische Union in einer Pressemitteilung bekanntgegeben hat, wurde an der Neufassung der RoHS-Richtlinie seit 2008 gearbeitet. Sie ersetzt die bisherige Richtlinie 2002/95/EG (und Erweiterungen), die mit Wirkung vom 3. Januar 2013 aufgehoben wird. Geräte, die dieser Richtlinie entsprechen, werden von den Herstellern mit dem CE-Zeichen versehen. Quelle: Pressebox/Dehner

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