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Distribution |

REACH-Liste stellt Distribution vor Herausforderungen

Die Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals) zwingt Unternehmen entlang der Supply Chain endgültig zum Handeln: Seit Ende Oktober hat die ECHA (Europäische Chemikalienagentur mit Sitz in Helsinki) eine erste Kandidatenliste mit 15 besonders besorgniserregenden Stoffen auf seiner Webseite veröffentlicht.

Derzeit arbeiten EU und ECHA an neuen Vorschlägen zur Erweiterung der Kandidatenliste um zusätzliche SVHC-Stoffe (Substances of Very High Concern). Das bedeutet für alle Unternehmen entlang der Lieferkette: Ab jetzt sollten sie die Entwicklung der Kandidatenliste auf der ECHA Webseite sorgfältig verfolgen, um über weitere identifizierte Kandidaten informiert zu bleiben – denn mit der Veröffentlichung der Kandidatenliste werden die Informationspflichten für Unternehmen in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum nach Artikel 33 REACH-Verordnung (sh. unten) relevant. Der FBDi (Fachverband der Bauelemente Distribution e.V.), Interessensvertreter eines Großteils der deutschen Distributionslandschaft, fordert von allen Beteiligten der Lieferkette größtmögliche Informationstransparenz im Zuge eines kontinuierlichen Kommunikationsflusses. Dazu präsentierte der Verband kürzlich vor über 50 namhaften Unternehmen der Elektronikbranche einen konkreten Lösungsvorschlag: Das XML-Format zum Informationsaustausch nach Artikel 33 ist speziell auf die Belange der Elektronik-Industrie abgestimmt. „Unsere Vision ist die Definition eines Standards, nach dem die Angaben zu REACH kosten- und ressourceneffizient erhoben und verarbeitet werden können“, erläutert Wolfram Ziehfuss, Geschäftsführer des FBDi. Mit diesem konkreten Formatvorschlag, über den die Hersteller bis Jahresanfang entscheiden sollen, setzt der Verband einen weiteren Meilenstein im Zuge seiner REACH-Offensive. Die aktuelle Kandidatenliste enthält mehrere Stoffe, die vor allem in der Elektronik-Industrie Einsatz finden: · Das in manchen Kunststoffen enthaltene DBP, DEHP und BBP · As2O3 und/oder As2O5 als Bestandteil in Glas oder Keramik Seit 28.10.2008 gibt es die objektive Pflicht zur Information bezüglich dieser Stoffe (sollte die Kandidatensubstanz mit mehr als 0,1 Massenprozent im Produkt enthalten sein). Über den Handlungsbedarf sind sich die Distributoren des FBDI einig: „Wir wollen unseren Kunden bestmöglich im Umgang mit REACH behilflich sein. Dazu gehört auch, alle zur Verfügung stehenden Informationen bereitzustellen“, so Ziehfuss. Erforderlich ist nun die Abstimmung über einen gemeinsamen Informationstransfer mit den Formaten für die Inhalte und eine effektive Bereitstellung der Information. „Dazu ist die Kooperationsbereitschaft zwischen den Beteiligten unerlässlich.“ Denn nach der REACH Verordnung müssen alle Beteiligten die Kandidatenstoffe nach Artikel 33 ermitteln. Konkreter Lösungsvorschlag für einheitliches Format auf XML-Basis Als erfahrenen Partner hat sich der FBDI die TechniData ins Boot geholt, die KnowHow in Umweltbelangen bietet. Ein konkreter Vorschlag für die Industrie lautet „CfP-XML“ als IEC-konformes Datenaustauschformat auf XML-Basis zur Materialdeklaration, das auch die Automotive und Electronics Formate IMDS, AIAG, IEEE und IPC PDF 1752 unterstützt. Es beinhaltet ein einheitliches XML-Format zur Datenbeschaffung, das die Generierung eines technisch verwertbaren Datenfiles unterstützt. Dieses wiederum könnte dann in weiteren IT-Systemen verarbeitet werden. Im praktischen Ablauf würde die Lösung so funktionieren: Damit alle Beteiligten eventuelle Kandidatenstoffe in den Produkten möglichst schnell und einfach ermitteln können, stellt TechniData ein konfiguriertes DCT mit den Kandidatenstoffen als Freeware bereit, ebenso eine kurze Anwenderdokumentation. Der Verband stellt das DCT auf seiner Webseite zur Verfügung. Von dort lädt sich der Lieferant das DCT herunter, erfasst die Daten zu den Produkten, verschickt das DCT an seine Kunden oder verschickt das CfP-XML (wird aus dem DCT generiert) an seine Kunden. Es bietet mehrere Vorteile: · das zu bewertende Produkt/Komponente kann separat ausgewählt werden, · eine Tabelle beinhaltet die zu deklarierenden Produkte/Komponenten, · die SVHC-Stoffe sind fest im Excel-Sheet hinterlegt (Unternehmen können weitere Listen definieren). Größter Vorteil aber wäre, dass die Aktualisierung der Kandidatenstoffe von TechniData in Zusammenarbeit mit dem Verband erfolgen könnte – also mit keinem Aufwand für die Beteiligten verbunden ist. „Das Zusammenspiel in der Lieferkette ist in jedem Fall das A und O. Die Hersteller sind gefordert, Informationen in einer verwertbaren Form zu liefern, die klar und aussagekräftig sind und keine Interpretationsspielräume lassen“, erläutert Wolfram Ziehfuss. „Ein gemeinsames Informationsaustauschformat, mit dem sowohl Distributoren als auch Hersteller und Kunden systemübergreifend arbeiten können, ist definitiv ein Riesenschritt vorwärts.“ Jetzt läuft die Entscheidungsphase auf Seiten der Hersteller, die sich bis zum Jahresanfang klar darüber werden müssen, ob sie mit dem vorgestellten Format arbeiten möchten. REACH Artikel 33: 1. Jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen SVHC-Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthält, stellt dem Abnehmer des Erzeugnisses die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an. 2. Auf Ersuchen eines Verbrauchers stellt jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen SVHC-Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent enthält, dem Verbraucher die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden Informationen zur Verfügung, gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an. Die jeweiligen Informationen sind binnen 45 Tagen nach Eingang des Ersuchens kostenlos zur Verfügung zu stellen. ECHA: www.echa.europa.eu Bildquelle: CM

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2024.04.26 09:38 V22.4.33-1
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