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© Siltronic
Elektronikproduktion |

Siltronic-Übernahme durch GlobalWafers geplatzt

Der milliardenschwere Verkauf des Münchner Chip-Zulieferers Siltronic nach Taiwan ist geplatzt. Der Siltronic-Konkurrent GlobalWafers hat nicht rechtzeitig die Freigabe durch das Bundeswirtschafts- und Klimaministerium für die 4,35 Milliarden Euro schwere Übernahme erhalten, die nach dem Außenwirtschaftsgesetz notwendig gewesen wäre.

„Es konnten nicht alle notwendigen Prüfungsschritte im Rahmen der Investitionsprüfung abgeschlossen werden - das betrifft insbesondere die Prüfung der erst in der letzten Woche erfolgten kartellrechtlichen Genehmigung durch die chinesischen Behörden. GlobalWafers kann aber einen neuen Anlauf nehmen. Dann wird die Investitionsprüfung selbstverständlich erneut vorgenommen", so eine Sprecherin des Ministeriums.

Globalwafers schließt nach dem Scheitern am Widerstand der Bundesregierung einen neuen Anlauf zur Übernahme des Münchner Rivalen Siltronic offenbar aus. Ein zweites Angebot sei nicht geplant, sagte ein Sprecher von Globalwafers. GlobalWafers-Chefin Doris Hsu will am Sonntag verkünden, wie sie die 4,35 Milliarden Euro investieren will, die der Siltronic-Kauf gekostet hätte. Denkbar ist der Bau einer Wafer-Fabrik außerhalb Europas.

Die Prüfung hatte sich seit Ende 2020 hingezogen. GlobalWafers hatte sich in einem langen Poker mit den Siltronic-Aktionären gut 70 Prozent an der Münchner Firma gesichert. Doch die Genehmigung der chinesischen Kartellbehörde traf erst in der vergangenen Woche ein. Dabei machte diese unter anderem zur Auflage, dass GlobalWafers einen Teil der dänischen Tochter Topsil abspaltet, um den Wettbewerb auf dem Markt für 8-Inch-Wafer für die Chip-Produktion nicht zu behindern, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

Siltronic ist damit die mit Abstand größte Übernahme durch ein ausländisches Unternehmen, die am Außenwirtschaftsgesetz scheitert. Als Grund für die lange Dauer wurde im Ministerium darauf verwiesen, dass die Außenwirtschaftsverordnung und Übernahmen in besonderen Technologiebereichen eine genaue Prüfung verlangten. Maßstab sei die voraussichtliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit Deutschlands oder anderer EU-Mitgliedstaaten. Bei Hoch- und Zukunftstechnologien müsse besonders genau geprüft werden.

 


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