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© pichetw dreamstime.com
Elektronikproduktion |

Kommission schlägt einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte vor

Europa unternimmt einen wichtigen Schritt gegen Elektronikabfälle und Unannehmlichkeiten, die für Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher und inkompatibler Ladegeräte für elektronische Geräte entstehen. Obwohl mit der Industrie jahrelang an einem freiwilligen Ansatz gearbeitet wurde, der in den letzten zehn Jahren zur Reduzierung der Vielzahl von Ladegeräten von 30 auf drei Typen geführt hat, konnte nach angaben der Kommission keine vollständige Lösung gefunden werden.

Sie schlägt nun Rechtsvorschriften vor, um für ein einheitliches Ladegerät für alle einschlägigen Geräte zu sorgen. Mit dem jetzt präsentierten Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagenrichtlinie sollen der Ladeanschluss und die Schnellladetechnologie harmonisiert werden: USB-C wird zum Standardanschluss für alle Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videospielkonsolen. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, den Verkauf von Ladegeräten und elektronischen Geräten zu entbündeln. Dies bringe mehr Verbraucherfreundlichkeit bei gleichzeitiger Verringerung des ökologischen Fußabdrucks im Zusammenhang mit der Herstellung und Entsorgung von Ladegeräten, wodurch wiederum der ökologische und digitale Wandel unterstützt werde, heißt es in einer Mitteilung. „Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich lange genug über inkompatible Ladegeräte, die sich in ihren Schubladen anhäufen, geärgert. Wir haben der Industrie sehr viel Zeit eingeräumt, um eigene Lösungen vorzuschlagen. Jetzt ist es an der Zeit, gesetzgeberische Maßnahmen für ein einheitliches Ladegerät zu ergreifen“, so Margrethe Vestager, die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin. Der nun gefasste Vorschlag der Kommission umfasst folgende Punkte: Ein harmonisierter Ladeanschluss für elektronische Geräte - USB-C wird als einheitlicher Anschluss eingeführt. Auf diese Weise können die Verbraucher ihre Geräte unabhängig von der Gerätemarke mit demselben USB-C-Ladegerät aufladen. Durch die harmonisierte Schnellladetechnologie wird dazu beigetragen, dass die einzelnen Hersteller die Ladegeschwindigkeit nicht ungerechtfertigt begrenzen und dass die Ladegeschwindigkeit bei der Verwendung eines kompatiblen Ladegeräts identisch ist. Verbraucherinnen und Verbraucher können zukünftig ein neues elektronisches Gerät ohne neues Ladegerät erwerben. Dadurch werde es weniger unfreiwillig erworbene oder unbenutzte Ladegeräte geben. Der Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagenrichtlinie muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angenommen werden. Eine Übergangszeit von 24 Monaten ab dem Datum der Annahme werde der Industrie ausreichend Zeit zur Anpassung vor dem Inkrafttreten bieten, so der Plan. Damit letztendlich tatsächlich ein einheitliches Ladegerät zur Verfügung steht, müsse Interoperabilität an beiden Enden des Kabels – am elektronischen Gerät und am externen Netzteil – gewährleistet sein. Im Jahr 2020 wurden in der EU etwa 420 Millionen Mobiltelefone und andere tragbare elektronische Geräte verkauft. Im Durchschnitt besitzen die Verbraucherinnen und Verbraucher etwa drei Ladegeräte für Mobiltelefone, von denen sie zwei regelmäßig verwenden. Dennoch gaben 38 Prozent der Verbraucher an, mindestens einmal Probleme gehabt zu haben, weil sie ihr Mobiltelefon nicht aufladen konnten, da die verfügbaren Ladegeräte nicht kompatibel waren. Jährlich entstehen nach EU-Angaben durch entsorgte und ungenutzte Ladegeräte schätzungsweise bis zu 11 000 Tonnen Elektronikabfall.

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2024.07.23 01:29 V22.5.13-2