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© Flynt Dreamstime.com
Elektronikproduktion |

EU-Kommission genehmigt staatliche Beihilfen für Mikroelektronik-Projekt

Die europäische Kommission genehmigt das Vorhaben Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Großbritanniens, staatliche Beihilfen in Höhe von 1,75 Milliarden Euro für ein gemeinsames Projekt im Bereich Mikroelektronik zu gewähren. Das geht aus einem Schreiben der Kommission hervor.

Die vier Mitgliedstaaten werden in den kommenden Jahren Finanzmittel in Höhe von bis zu 1,75 Milliarden Euro für dieses Projekt bereitstellen, mit dem Ziel, weitere 6 Milliarden Euro an privaten Investitionen zu mobilisieren. Das Projekt soll voraussichtlich bis 2024 abgeschlossen werden. Das für die Wettbewerbspolitik zuständige Mitglied der Kommission, Margrethe Vestager, sagt hierzu: „Mikroelektronik ist Bestandteil fast aller elektronischen Geräte, die wir im Alltag nutzen, ob es sich um unsere Telefone, Computer, Waschmaschinen oder Autos handelt. Durch Innovation im Bereich Mikroelektronik kann Europa insgesamt einen Innovationsschub erfahren. Daher ist es sinnvoll, wenn die europäischen Regierungen gemeinsam solche wichtigen Projekte im gemeinsamen europäischen Interesse fördern, wenn es für die Marktkräfte allein ein zu großes Risiko darstellt“. Aus diesem Grunde habe man besondere Regelungen zu staatlicher Beihilfe eingerichtet, die eine solche Förderung erleichtern würden. Mit ihrer Hilfe könnten risikobehaftete und bahnbrechende Forschungs- und Innovationsvorhaben eingeleitet werden. Mariya Gabriel, zuständiges Kommissionsmitglied für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft ergänzt: „Alle vernetzten Geräte, alle modernen Maschinen und alle unseren digitalen Dienste bauen auf Mikroelektronik-Bauelementen auf, die mit der Zeit immer schneller und immer kleiner werden. Wenn wir bei einer Technologie von solch einer grundlegenden Bedeutung nicht von anderen abhängig sein wollen, beispielweise aus Gründen der Sicherheit oder Leistung, müssen wir in der Lage sein, diese Elemente in eigener Regie zu entwerfen und herzustellen. Der heutige Beschluss ist das Ergebnis einer erweiterten Zusammenarbeit und einer gemeinsamen europäischen Vision.“ An dem integrierten Forschungs- und Innovationsprojekt sind 29 direkte Teilnehmer mit Sitz in der EU und in Drittstaaten beteiligt. Dabei handelt es sich überwiegend um Akteure aus der Industrie, aber auch zwei Forschungseinrichtungen, die mit der Durchführung von 40 eng damit zusammenhängenden Teilprojekten befasst sind. Diese direkten Teilnehmer werden mit zahlreichen Partnern, beispielsweise anderen Forschungsorganisationen oder kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), auch über die vier beteiligten Mitgliedstaaten hinaus, zusammenarbeiten. Das übergeordnete Ziel des Projekts besteht in der Förderung der Forschung und der Entwicklung innovativer Technologien und Komponenten wie zum Beispiel Chips, integrierte Schaltungen und Sensoren. Insbesondere wird erwartet, dass im Rahmen des Projekts zusätzliche nachgelagerte Forschungs- und Innovationsmaßnahmen angeregt werden, insbesondere im Zusammenhang mit dem weiten Bereich des Internets der Dinge sowie mit vernetzten oder selbstfahrenden Fahrzeugen. Die Projektteilnehmer und ihre Partner werden ihre Arbeit schwerpunktmäßig auf fünf verschiedene Technologiebereiche konzentrieren: Energieeffiziente Chips, Leistungshalbleiter, intelligente Sensoren, fortgeschrittene optische Geräte und Verbundwerkstoffe. Die Kommission hat das vorgeschlagene Projekt im Hinblick auf die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen und insbesondere unter Berücksichtigung ihrer im Jahr 2014 vorgelegten Mitteilung über wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse einer Prüfung unterzogen. Wenn es wegen der bei solchen Vorhaben gegebenen signifikanten Risiken an privaten Initiativen zur Förderung der Innovation fehlt, können die Mitgliedstaaten gemäß der IPCEI-Mitteilung diesem Marktversagen begegnen, indem sie gemeinsam die Finanzierungslücke schließen und so zur Verwirklichung von innovativen Vorhaben beitragen, die sonst nicht realisiert würden, heißt es weiter in dem EU-Schreiben.

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2024.04.25 14:09 V22.4.31-2
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